Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht Länderranking zur Marktüberwachung – Nur Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen
erhalten die „Grüne Karte“ – Über die Hälfte der Bundesländer erhalten die „Rote Karte“ für behördliche Untätigkeit
Berlin, 30. März 2016:
Motorgetriebene Gartengeräte stoßen giftige Abgase
aus, die ihre Benutzer und die Umwelt belasten. Hinzu kommt, dass bei
einem Teil der Geräte die Abgasemissionen weit über den gesetzlich
vorgegebenen Grenzwerten liegen. Möglich ist dies, da die für die
Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden die Industrie
und den Handel über Jahre hinweg nicht kontrolliert haben. Im Frühjahr
2014 veröffentlichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erstmals eigene
Abgas-Untersuchungen von motorbetriebenen Gartengeräten. Acht von 12
geprüften Geräten verpesteten die Luft mit einer
Grenzwertüberschreitung um das bis zu 8,5-fache. 2013 fragte die DUH
erstmals das Kontrollverhalten der Landesbehörden ab. Sie vergab zehn
„Rote Karten. Nur ein Bundesland erhielt eine „Grüne Karte“. Die
aktuelle DUH-Umfrage des Kontrollverhaltens der Landesbehörden
2015 zeigt allenfalls geringfügige Verbesserungen. Nur
Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen kontrollieren das
Marktgeschehen und ergreifen entsprechende Maßnahmen. Vier „Gelbe
Karten“ und neun „Rote Karten“ für die verbleibenden Bundesländer
zeigen,
dass die zuständigen Behörden den Markt nach wie vor nur unzureichend
überwachen und damit die Gesundheit der Verbraucher nicht ausreichend
schützen.
Bei
der Umfrage an die obersten Landesbehörden aller 16 Bundesländer fragt
die DUH nach Art und Anzahl der Marktüberwachungsaktivitäten zu mobilen
Maschinen. Dazu zählen Motorkettensägen, Trimmer und Freischneider. Die
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation prüft, ob die
Emissionsgrenzwerte und die Einhaltung formaler Vorgaben kontrolliert
werden. Sie fragt außerdem nach eingeleiteten Maßnahmen und
dem tatsächlichen Vollzug angedrohter Sanktionen.
„Wer
als Bürger im Halteverbot parkt oder bei Rot über die Ampel fährt, wird
dafür mit einem Bußgeld oder Fahrverbot bestraft. Unternehmen, die
Kunden mit minderwertigen motorgetriebenen Gartengeräten
täuschen und durch gesetzwidrig hohe Abgase regelrecht vergiften,
müssen in den meisten Bundesländern nicht einmal mit einem behördlichen
Einschreiten rechnen. Es ist zynisch, dass der Großteil der zuständigen
Behörden die gesundheitlichen Risiken ignoriert.
Die drei zwischenzeitlich kontrollierenden Behörden zeigen auf, dass es
auch für die Landesregierungen grundsätzlich möglich ist, sich für
Verbraucherschutz und gegen Wirtschaftsinteressen einzusetzen“, so
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die
Auswertung der DUH-Umfrage zeigt: Nur in Baden-Württemberg, Bayern und
Nordrhein-Westfalen können sich die Bürger
auf ein vergleichsweise effektives Tätigwerden der
Marktüberwachungsbehörden verlassen. Diese Länder haben
Verwaltungsverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die gegen
gesetzliche Vorgaben verstoßen haben. Sie erhalten dafür die „Grüne
Karte“. Hamburg, Hessen,
das Saarland und Sachsen erhalten die „Gelbe Karte“. Sie führen keine
technischen Kontrollen durch und verweigern die Einleitung von
Verwaltungsverfahren bei festgestellten Verstößen, führen aber immerhin
formale Kontrollen durch. Dazu gehören die Überprüfung
der Typengenehmigungsnummer, die Sichtung technischer Unterlagen und
eine Prüfung, ob das sogenannte CE-Kennzeichen auf dem Produkt
angebracht ist. Neun Bundesländer erhalten die „Rote Karte“, da sie
weder kontrollieren noch Verstöße ahnden.
„Viele
der Bundesländer, die von uns die „Rote Karte“ erhalten, flüchteten
sich in Ausreden. Sie verweisen auf Vorjahresprüfungen
oder unklare Zuständigkeiten“, weiß Agnes Sauter, Leiterin
Verbraucherschutz bei der DUH. Die Umweltministerkonferenz hat im
November ein Konzept für eine bundesweit koordinierte Marktüberwachung
für handgeführte Gartengeräte und andere mobile Maschinen
beschlossen. „Wir fordern von den Bundesländern, dieses
Marktüberwachungskonzept zügig und effektiv umzusetzen und für eine
Einhaltung der nationalen und europäischen Grenzwerte zu sorgen“, so
Sauter weiter.
Der Schutz der menschlichen Gesundheit ist ein Kernanliegen der Deutschen Umwelthilfe. Pünktlich zur Gartensaison
müssen die Länder die Abwehr von Gesundheitsgefahren auch im Hobbybereich ernstnehmen.
Aufgrund
der mangelhaften Marktüberwachungstätigkeiten der Bundesländer kündigt
die DUH an, erneut eigene Messungen
handgeführter Gartengeräte durchzuführen. Hier sollen auch erstmals
Motorsägen des französischen und schwedischen Markts einbezogen werden.
Links:
Informationen und Hintergründe:
http://www.duh.de/4617.html
Zu den aktuellen Ergebnissen der DUH-Umfrage 2015: http://l.duh.de/p300316
Zu den Ergebnissen der Abgasuntersuchungen 2014: http://l.duh.de/lqxuj
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