1. Juli 2017

Überschuldete benötigen über ein Drittel ihres Einkommens für Wohnkosten

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS)
Nr. 221 vom 29.06.2017

Überschuldete benötigen über ein Drittel ihres Einkommens für Wohnkosten

WIESBADEN – Im Jahr 2016 stand dem Gesamthaushalt einer überschuldeten Person,
die bei einer Schuldnerberatungsstelle Hilfe suchte, durchschnittlich ein
Nettoeinkommen von 1 274 Euro pro Monat zur Verfügung. Mit durchschnittlich
482 Euro machten die Kosten für die Wohnung einschließlich Energie- und
Nebenkosten 38 % aus. Betrachtet man nur das eigene Einkommen des Schuldners
von durchschnittlich 1 053 Euro, so machten die Wohnkosten sogar 46 % aus. Wie
das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten sich die
Wohnkosten im Vergleich zum Haushaltseinkommen im Jahr 2015 für die
Gesamtbevölkerung lediglich auf gut 27 % belaufen.

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