Nach
Informationen der DUH finden aktuell Geheimverhandlungen von Bundes-
und Landespolitikern ausgerechnet mit den Firmen des kriminellen
Diesel-Kartells statt – Größter Industrieskandal
der Nachkriegsgeschichte geht weiter: Neun Millionen betrogene Käufer
von Euro 5+6 Diesel-Pkw sollen mit einem Fake-Software-Update getäuscht
werden – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert sofortige
Offenlegung der Vorabsprachen mit den Bundesministerien
sowie den Staatskanzleien von Baden-Württemberg und Bayern –
Umweltverbände müssen am „Diesel-Forum“ beteiligt werden – DUH wird in
ihren 16 Städteklagen verbindliche Dieselfahrverbote durchsetzen, da die
Einhaltung der Luftqualitätswerte für Stickstoffdioxid
durch reine Softwareänderungen nicht möglich ist
Berlin, 24.7.2017:
Der Bundesregierung sind bereits seit 2016 die Selbstanzeigen von
Volkswagen sowie
Daimler als Mitglieder des fünf Unternehmen der Automobilindustrie
umfassenden Betrugs-Kartells bekannt. Dennoch setzen die Bundesregierung
und insbesondere die beiden südlichen Landesregierungen von
Baden-Württemberg und Bayern ihre konspirativen Verhandlungen
mit den Firmen des Diesel-Betrugs-Kartells fort, als wäre nichts
geschehen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass die
Bundesregierung keine notwendige kritische Distanz zu diesem Teil der
organisierten Kriminalität in Deutschland wahrt und fordert
die Beteiligung der Umweltverbände sowohl an den derzeitigen
Verhandlungen mit der Industrie als auch am „Nationalen Forum Diesel“ am
2.8.2017.
Dazu erklärt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unter größter
Geheimhaltung führen derzeit vor allem Daimler, BMW, Audi und Volkswagen
Verhandlungen mit den Bundesministerien für Verkehr und Umwelt sowie
den Staatskanzleien von Baden-Württemberg und
Bayern darüber, zu welchen freiwilligen Maßnahmen die Industrie bereit
ist, anstatt klar zu fordern, dass die Fahrzeuge nach der Nachbesserung
die Stickoxid-Grenzwerte auf der Straße einhalten müssen. Das
Diesel-Kartell verweigert wirksame Hardware-Nachrüstungen
und die Politik kuscht. Im Rahmen der freiwilligen Maßnahmen sollen die
Firmen ‚Vorschläge‘ zur Reduktion der NOx-Emissionen um nur 25 Prozent
zu machen. Zudem soll es keinen amtlich angeordneten Rückruf geben und
die neuen Softwaremanipulationen ohne vorherige
Prüfung und Genehmigung durch die Behörden erfolgen. Als würden nicht
10.600 Menschen jedes Jahr am Dieselabgasgift Stickstoffdioxid vorzeitig
sterben, verzichtet die Politik auf Vorgaben für eine vollumfänglich
ordnungsgemäße Abgasreinigung, die vor allem
auch im Winterhalbjahr bei niedrigen Außentemperaturen funktioniert.“
Die
Einhaltung der Luftqualitätswerte für das Dieselabgasgift
Stickstoffdioxid (NO2) an allen verkehrsnahen Messpunkten in Deutschland
ist durch diese Placebo-Politik ausgeschlossen.
Seit Jahren verändert sich die katastrophale Lage gerade an den stark
befahrenen Durchgangsstraßen kaum. Aktuell zeigen immer noch über die
Hälfte der verkehrsnahen Messpunkte Überschreitungen der
Luftqualitätswerte um bis zu 100 Prozent.
Die
DUH wird ihre 16 Verwaltungsklagen zu kurzfristig wirksamen
Dieselfahrverboten in deutschen Städten unverändert fortsetzen. Bisher
hat sie jede Klage gewonnen. Nach dem höchstrichterlichen
Entscheid vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Frühjahr 2017
muss München bis zum 31.12. diesen Jahres alle Vorarbeiten für die
Umsetzung eines Fahrverbots in München abgeschlossen haben. Auch für
Stuttgart erwartet die DUH nach der Verhandlung am
vergangenen Mittwoch (19.7.2017) eine klare Absage des
Verwaltungsgerichts Stuttgarts zu den von Ministerpräsident Kretschmann
kurzfristig eingebrachten Fake-Software-Versprechungen der
Diesel-Firmen.
Als
Bestätigung für ihre Rechtsauffassung, dass Euro 5+6 Diesel-Pkw mit
rechtswidrigen Abschalteinrichtungen rechtskonform nachgerüstet oder
stillgelegt werden müssen, sieht
die DUH die Forderung der EU-Industriekommissarin Elzbieta Bienkowska
von vergangener Woche an die Verkehrsminister, manipulierte Fahrzeuge
radikal aus dem Verkehr zu ziehen. Alle Fahrzeuge die nicht umgerüstet
seien, müssten – so Bienkowska – ab dem 1.1.2018
stillgelegt werden.
Die
DUH selbst hat am 7.7.2017 vor zehn Verwaltungsgerichten in Deutschland
Klage eingereicht. Mit diesen Verwaltungsgerichtsverfahren soll
festgestellt werden, dass den vom
Abgasbetrug betroffenen VW Fahrzeugen der Betrieb auf öffentlichen
Straßen zu untersagen ist. Damit erhielten die Fahrzeughalter auch
Rechtssicherheit gegenüber VW zur entweder korrekten Nachbesserung der
Betrugsdiesel oder eben Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Links:
Mehr Informationen über die Klagen der DUH auf Luftreinhaltung in Städten finden Sie unter
http://right-to-clean-air.eu/
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