Zu dem Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, erklären
Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:
Übrig
bleibt von dem ursprünglich avisierten Gesetz zur Entgeltgleichheit
nicht viel. Die geplanten Regelungen sind letztlich nur ein Tropfen auf
den heißen Stein und werden nur die wenigsten
Frauen erreichen. Denn das Gesetz soll nur für Betriebe ab 200
Beschäftigte gelten. Die meisten Frauen arbeiten jedoch in kleinen und
mittelständischen Betrieben mit weitaus weniger Beschäftigten. Sie gehen
alle leer. Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche
und gleichwertige Arbeit gilt aber für alle Frauen. Dem wird der
Gesetzesentwurf nicht gerecht.
Außerdem
kommt für Betriebe ab 500 Beschäftigten keine verbindliche Prüfpflicht.
Unternehmen sind jetzt nur noch „aufgefordert“, zu prüfen, ob sie
gerecht bezahlen. Damit sind wir wieder bei
den Selbstverpflichtungen der Wirtschaft aus vergangenen Jahren.
Bewirken wird ein solches Gesetz nichts. Zumal es nichts daran ändert,
dass typische Frauenberufe schlechter bezahlt werden als typische
Männerjobs.
Frauen
sollen künftig weiterhin individuell klagen, wenn sie ungerecht bezahlt
werden. Doch ein Verbandsklagerecht, dass sie dabei unterstützt, fehlt
völlig. Dabei bräuchten Verbände oder Gewerkschaften
dringend ein solches Recht, um strukturelle Diskriminierung
aufzudecken. Echte Entgeltgleichheit gibt es mit diesem Gesetz nur auf
dem Papier.
Es
bleibt zu hoffen, dass im parlamentarischen Verfahren nachgebessert
wird und Frauen ein wirksameres Instrument an die Hand bekommen, damit
sie zu ihrem Recht kommen. Denn für Frauen steht
viel auf dem Spiel.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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