30. Januar 2015

BBU zur Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen


(Bonn, Berlin, 30.01.2015) Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (28. Januar 2015) eine Verordnung zu Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Stellungnahmen von Verbänden und aus den Bundesländern blieben offenbar weitgehend unberücksichtigt.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hatte im Vorfeld in einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum "Entwurf einer Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien" das Ausschreibungsverfahren als "zynisch" bezeichnet. Kritisiert wurde die drohende weitere Absenkung der Einspeisevergütungen, obwohl die Branche durch die seit 2012 vorgenommenen Absenkungen bereits schwer geschädigt ist. Fazit des BBU: Die Erneuerbaren Energien sollten nicht durch Ausschreibungsmodelle ausgebremst, sondern angemessen mit Mitteln ausgestattet werden, damit Arbeitsplätze entstehen können, die hinsichtlich ihrer sozialen Wertigkeit denen in der konventionellen Energie nicht nachstehen.

Trotz extrem kurzer Fristsetzung durch das Wirtschaftsministerium war es dem BBU gelungen, eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf zu erstellen und fristgerecht am 21. Januar 2015 beim Ministerium einzureichen. Formuliert wurde die Stellungnahme des BBU von Dr. Christfried Lenz, Vorstandsmitglied der BürgerEnergieAltmark eG. Zudem ist Lenz auch Mitglied der Bürgerinitiative Kein CO2-Endlager Altmark, die eine der Mitgliedsorganisationen des BBU ist.

In der Stellungnahme des BBU heißt es u. a.: "Die Verordnung befindet sich von ihrem gesamten Ansatz her in offenkundigem Widerspruch zwischen der in der Überschrift behaupteten "Förderung der erneuerbaren Energien" und deren Abbremsung im Inhalt. Von den Autoren wird dieser Widerspruch entweder nicht gesehen, oder unbekümmert hingenommen."

Weiter heißt es in der Stellungnahme: "Bedeutende Flächen wurden bereits vom Lebensmittelanbau zur Energieerzeugung umgemünzt. Nun auch noch große Solarparks auf Ackerflächen zu errichten, würde auf Widerstand stoßen, zumal Windenergieanlagen pro installierter Erzeugungseinheit weit weniger Platz benötigen. Es könnte dadurch eine Stimmung gegen die Energiewende überhaupt aufkommen. Vom historischen Kontext dieses Verordnungsentwurfs her muss leider befürchtet werden, dass es durchaus nicht ungern gesehen würde, wenn im Interesse der bisherigen Marktbeherrscher die Energiewende als solche in Misskredit geriete."

Der vollständige Text (dreieinhalb Seiten) der BBU-Stellungnahme kann im Internet unter http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen.htm

nachgelesen werden.

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