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16. Februar 2014
Neues Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung mit Lücken *Bestechungsversuche nicht strafbar/ Vorteilsannahme eng gefasst*
Berlin, 11. Februar 2014. Die Organisation LobbyControl begrüßt, dass
Bewegung in die überfällige Neuregelung der Abgeordnetenbestechung
kommt, sieht aber Schwächen in dem Gesetzesentwurf von Union und SPD.
Timo Lange von LobbyControl: „Zum ersten Mal seit 2003 besteht eine
realistische Chance, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption
umsetzen kann. Es wird auch höchste Zeit!“
Der Gesetzesentwurf von Union und SPD müsse allerdings nachgebessert
werden: „Es kann nicht sein, dass Bestechungsversuche weiterhin
ungestraft bleiben. Bei Beamten und ausländischen Abgeordneten ist
selbstverständlich bereits der Versuch strafbar. Warum soll das bei
deutschen Abgeordnete nicht gelten?“, fragt Lange. „Erst wenn auch der
Versuch strafbar ist, kann von einer angemessenen Abschreckwirkung
ausgegangen werden.“
Ein großes Defizit bestehe zudem darin, dass die Vorteilsnahme unter
Abgeordneten im Entwurf sehr eng gefasst ist. Sie soll nur dann
vorliegen, wenn der oder die Abgeordnete eine Handlung “im Auftrag oder
auf Weisung” vornimmt. „Durch den eng gefassten Tatbestand ist
zweifelhaft, wie wirksam das Gesetz in der Praxis wäre. Auch in diesem
Punkt bleibt der Entwurf hinter dem Gesetz gegen die Bestechung
ausländischer Abgeordneter zurück“, so Lange.
Außerdem bleibt laut LobbyControl ein Graubereich bestehen, weil die
Neuregelung auf bestehende Regeln für Abgeordnete verweist, diese Regeln
aber selbst lückenhaft oder fragwürdig sind. So sind Nebenjobs als
Lobbyisten für Abgeordnete ebenso erlaubt wie Direktspenden an
Abgeordnete. „Es muss in Zukunft klar sein, dass das Abgeordnetenmandat
nicht mehr mit bezahlten Lobbytätigkeiten vereinbar sein darf“, fordert
Lange. „Auch Direktspenden müssen entweder verboten oder deutlich
transparenter gehandhabt werden.“
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