15. Februar 2014

Hartz IV-Bezieher sollte „unverzüglich“ bei zwei Firmen gleichzeitig arbeiten



Wie die Mainpost berichtete, wurde ein Hartz IV-Bezieher vom Jobcenter Schweinfurt aufgefordert, sich unverzüglich bei zwei Firmen am selben Tag vorzustellen. Die Zeitarbeitsfirma und der Betrieb lagen jedoch 40 Kilometer weit von einander entfernt, so dass der Erwerbslose der Aufforderung nicht nachkam. Daraufhin wurde der 57-Jährige vom Jobcenter mit einer 30-prozentigen Leistungskürzung für drei Monate sanktioniert. Da sein Widerspruch beim Amt abgelehnt wurde, zog der Mann vor Gericht... Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffener-sollte-bei-firmen-arbeiten-900159075.php

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