Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband
Pressemitteilung
04/14
19.02.2014
26. Februar 2014: Urteilsverkündung zur
Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht +++
Verfassungsbeschwerde von
Mehr Demokratie und 1.099 Bürgerinnen und Bürgern
Das
Bundesverfassungsgericht wird am Mittwoch, den 26. Februar 2014, zu der von Mehr
Demokratie eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen die Drei-Prozent-Hürde sein
Urteil verkünden. Unterstützt wird die Beschwerde von 1.099 Bürgerinnen und
Bürgern. Prozessbevollmächtigter ist der Staatsrechtler Matthias Rossi,
Professor an der Universität Augsburg, der den Fachverband bereits bei der
erfolgreichen Verfassungsbeschwerde in Bezug auf das negative Stimmgewicht sowie
die Überhangmandate im Bundeswahlgesetz vertreten hatte.
Aus Sicht von
Mehr Demokratie verstößt das im letzten Jahr verabschiedete Gesetz gegen den
Grundsatz der Gleichheit der Stimme und gegen die Chancengleichheit der
Parteien. Auch aus diesen Gründen hatte das Bundesverfassungsgericht bereits im
November 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde für verfassungswidrig
erklärt. „Die verfassungsrechtlichen Argumente ändern sich auch nicht bei einer
geringeren Hürde“, so Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie.
„Verlierer sind nicht nur die kleineren Parteien, sondern vor allen Dingen die
Wählerinnen und Wähler, deren Stimmen für diese Parteien verloren gehen.“ Bei
der Europawahl 2009 waren in Deutschland immerhin 2,8 Millionen (10,6 Prozent),
2004 2,5 Millionen (9,4 Prozent) der abgegebenen gültigen Stimmen betroffen. Bei
beiden Wahlen wäre das Ergebnis mit einer Drei-Prozent-Hürde identisch gewesen.
Die Parteien, die an der damals geltenden Sperrklausel scheiterten, lagen alle
unter drei Prozent.
Das Gesetz wurde am 13. Juni 2013 von den
Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Linksfraktion verabschiedet. Das Argument für eine Sperrklausel
lautet, dass die Handlungsfähigkeit des Europäischen Parlaments durch eine
Zersplitterung in viele kleinere Parteien gefährdet sei. Jedoch sind im
Parlament bereits 162 Parteien aus ganz Europa vertreten. Zusätzliche Parteien
würden also nicht stark ins Gewicht fallen, zumal sich die meisten zu
Fraktionen zusammenschließen.
Auch ein Gutachten des
Bundesinnenministeriums (BMI), das kurz nach dem Urteil des BVerfGE ebenfalls im
November 2011 verfasst wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass "[...] tragende
Gründe […] gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer
2,5-Prozent-Sperrklausel [sprechen]." Zuletzt hatte das BMI versucht, die
Veröffentlichung dieses Dokuments zu verbieten.
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