WIESBADEN/BERLIN - Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 4. und 5.
Juli 2013 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass 9
Parteien im Deutschen Bundestag oder einem Landtag ausreichend vertreten sind
und an der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22. September 2013 teilnehmen
können, ohne Unterstützungsunterschriften einreichen zu müssen. Außerdem hat der
Bundeswahlausschuss 29 politische Vereinigungen als Parteien für die
Bundestagswahl 2013 anerkannt. Diese Parteien können noch bis zum 15. Juli 2013
Wahlvorschläge einreichen, müssen hierzu allerdings Unterstützungsunterschriften
beibringen.
Folgende 9 Parteien sind im Deutschen Bundestag oder in einem
Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen
mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten (§ 18 Abs. 4 Nr. 1 Bundeswahlgesetz -
BWG) und müssen deshalb bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die
Bundestagswahl 2013 keine Unterstützungsunterschriften beibringen:
Im 17.
Deutschen Bundestag vertretene Parteien:
1. Christlich Demokratische Union
Deutschlands (CDU),
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
3.
Freie Demokratische Partei (FDP),
4. DIE LINKE (DIE LINKE),
5. BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
6. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
(CSU).
Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:
7.
FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER),
8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands
(NPD),
9. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN).
Folgende 29
Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl des 18. Deutschen
Bundestages als Parteien anerkannt (Reihenfolge nach Eingang der
Beteiligungsanzeigen; Kurzbezeichnung in Klammern):
1. Die Violetten (DIE
VIOLETTEN)
2. Bayernpartei (BP)
3. CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland
nach GOTTES Geboten (CM)
4. Ab jetzt.Demokratie durch Volksabstimmung
(Volksabstimmung)
5. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
6.
Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
7. RENTNER Partei Deutschland
(RENTNER)
8. DIE REPUBLIKANER (REP)
9. Bündnis 21/RRP (Bündnis
21/RRP)
10. Bürgerbewegung pro Deutschland (pro Deutschland)
11.
Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
12. DIE RECHTE (keine
Kurzbezeichnung)
13. NEIN!-Idee (NEIN!)
14. Partei für Arbeit,
Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die
PARTEI)
15. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
16. Bund für
Gesamtdeutschland (BGD)
17. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
18.
Partei Bibeltreuer Christen (PBC)
19. Alternative für Deutschland
(AfD)
20. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
21. Partei
Gesunder Menschenverstand Deutschland (GMD)
22. Deutsche Kommunistische
Partei (DKP)
23. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
24.
Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG)
25.
Bergpartei, die "ÜberPartei" (B)
26. Partei der Nichtwähler (keine
Kurzbezeichnung)
27. Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT)
28.
Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN)
29. NEUE MITTE (NM)
Diese
vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2013 anerkannten Parteien müssen
für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen
Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten
des jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die
Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des jeweiligen
Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2 000
Wahlberechtigten, erforderlich.
Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den
Kreiswahlleitern sowie die Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens
15. Juli 2013, 18.00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die
Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 26. Juli 2013. Die
Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von vier Tagen nach
Bekanntgabe mit Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht angefochten werden.
Pressemitteilung des Bundeswahlleiters
Roderich Egeler, Präsident des
Statistischen
Bundesamtes
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Nr. 006 vom
05.07.2013
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