• Von DUH unterstützte Anwohner gewinnen nach Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Antrag der Stadt auf Aussetzung der Zwangsvollstreckung zurückgewiesen
• Oberstes bayerisches Verwaltungsgericht bestätigt inhaltliche Begründung der Vorinstanz und hält Beschwerde der Landeshauptstadt für nicht erfolgreich
• DUH-Bundesgeschäftsführer Resch: „Noch am Dienstag muss die Stadt Tempo 30 wiederherstellen – keinen Tag länger darf der rechtswidrige Zustand zu Lasten der Sauberen Luft und Verkehrssicherheit fortbestehen“
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