29. April 2020

Geplante Änderungen am EEG 2017: Wir brauchen mehr als einen Schritt in die richtige Richtung


29.04.2020

Der Bundesverband WindEnergie begrüßt, dass die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 diskutiert und die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Erneuerbaren Energien abfedern möchte. „Das ist ein wichtiges Signal für die Branche“, sagt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie (BWE). Bei den jetzigen Vorhaben allein dürfe es jedoch nicht bleiben: „Die Pläne der Bundesregierung sind ein Schritt in die richtige Richtung. Es braucht allerdings mehr als diesen einen Schritt, um die beschäftigungs-, energie- und klimapolitischen Potenziale der Energiewende auszuschöpfen.“

Der heute im Bundeskabinett beschlossene Entwurf einer Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen sieht auch vor, dass die so genannten Bürgerenergiegesellschaften künftig dauerhaft nur mit einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an Ausschreibungen teilnehmen dürfen. Die untaugliche Regelung war bislang lediglich bis Juli 2020 ausgesetzt. Es ist richtig – wenn auch in letzter Minute – sie nun ganz zu streichen.

Verbesserungsbedarf sieht der BWE jedoch bei der geplanten Fristverlängerung für Ausschreibungen vor dem 31. März 2020. „Die starre Verlängerung der Fristen von sechs Monaten pauschal für alle Ausschreibungen vor dem 31. März 2020 hilft kurzfristig, ist aber unzureichend. Die COVID-19-Krise ist noch nicht vorbei. Lieferketten sind noch nicht voll wiederhergestellt. Grenzschließungen erschweren weiter den Einsatz wichtiger Fachkräften zwischen europaweiten Baustellen. In dieser Situation wäre es sinnvoll, der Bundesnetzagentur generell die Kompetenz für flexible Fristverlängerungen zu geben. Dies hatten wir bereits vorgeschlagen. Offen ist zudem wie die durch die BNetzA nach dem 31.03.2020 aufgeschobenen Zuschläge zeitlich verteilt werden. Darauf gibt der Gesetzgeber keine Antwort. Wenn die Zuschläge eines längeren Zeitraums alle gleichzeitig von der BNetzA veröffentlicht und dann in derselben Frist realisiert werden müssen, führt dies zu Problemen“, machte Hermann Albers deutlich.

„Problematisch ist, dass wichtige gesetzliche Regelungen weiter auf sich warten lassen: Die Ausbaupfade für 65% Erneuerbare Energien bis 2030 sind noch nicht definiert, die Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie – die in der 18-Punkte-Liste des BMWi abgelegt sind – noch nicht beseitigt und die im Koalitionsvertrag angekündigte bessere Teilhabe der Kommunen an der Wertschöpfung noch nicht geregelt. Es braucht jetzt schnelle politische Maßnahmen, um der Windenergie zu ermöglichen, einen starken Beitrag für den Wirtschaftlichen Neustart nach der COVID-19-Krise zu leisten“, so Hermann Albers.

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