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Berlin / Hamburg, 30. November 2018 – Der Bundestag hat gestern Abend für eine Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration gestimmt.
VIER PFOTEN kritisiert, dass diese Entscheidung den Tierschutz in
Deutschland um zwei Jahre zurückwirft. Die extrem schmerzhafte Praxis
sollte eigentlich ab 1. Januar 2019 per Gesetz verboten werden.
Rüdiger Jürgensen, Country Director von VIER PFOTEN Deutschland: „Die
große Koalition hat sich mit Verlängerung dieser barbarische Praxis ein
Armutszeugnis ausgestellt. Es gibt längst marktgängige und praktikable
Alternativen, die Entscheidung ist deshalb unverständlich.“
Lebensmitteleinzelhandel ist offen für Alternativen
Das Argument der Regierungskoalition, die
Alternativmethoden seien für die Ferkelerzeuger nicht einsetzbar, ist
laut VIER PFOTEN falsch. Einige Einzelhandelsketten haben bereits
öffentlich bekannt gegeben, Fleisch von gegen Ebergeruch geimpften
Schweinen abzunehmen. Diese Methode wird vom Friedrich-Löffler-Institut
sowie der Universität Hohenheim als tierschutzfachlich bester Weg
empfohlen. Aldi Süd und Aldi Nord haben in ihrer Einkaufspolitik
veröffentlicht, dass sie für das Frischfleischsegment ausschließlich
Fleisch von unkastrierten Tieren akzeptieren. Edeka Südwest, Penny und
Rewe setzen sich für die Ebermast mit und ohne Impfung gegen Ebergeruch
ein. Und auch Lidl und Kaufland haben zumindest in ihren
Haltungskennzeichnungssystemen angegeben, ab Stufe 2 Fleisch aus der
Ebermast zu bevorzugen. In Deutschland gibt es die Mittel und die
Infrastruktur, die es ab dem 1.1.2019 den Landwirten ermöglichen, auf
eine der Alternativmethoden zurückzugreifen.
Der "vierte Weg" führt in die Irre
Den sogenannten „vierten Weg“ lehnt VIER PFOTEN ab.
Die im Tierschutzgesetz festgeschriebene „wirksame Schmerzausschaltung“
ist hier nicht gegeben. Beim „vierten Weg“ wird die Kastration nur unter
Lokalbetäubung durchgeführt und ist äußerst schmerzhaft für die Tiere. Besonders
qualvoll ist auch die Applikation selbst: bis zu vier Spritzen werden
direkt in die Hoden der Ferkel gesetzt. Dieses Verfahren wird auch von
der Tierärzteschaft abgelehnt.
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