Blanke Panik wird wohl bald die Schottergärtnergemeinde erfassen, denn wie sich nach eigenen Recherchen heraustellt (danke Anja!), ist in allen Landesbauordnungen der Bundesrepublik Deutschland (außer Sachsen-Anhalt) eine als Garten ausgewiesene Fläche ausdrücklich zu begrünen. Schottergärten erfüllen diese Auflage nicht!
Wir von GdG hoffen nun auf eine bundesweite Klagewelle, um uns selbst endlich obsolet zu machen. Glück auf!
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