AKW-Rückbau
Die Ärzteorganisation IPPNW fordert Bundes- und Landesregierungen auf,
ihrer gesetzlichen Pflicht zum Schutz der Bevölkerung vor unnötiger und
vermeidbarer Strahlenbelastung nachzukommen. Der gering radioaktive
Abrissmüll aus dem Rückbau der deutschen Atomkraftwerke stellt eine
nicht zu vernachlässigende Gefährdung der öffentlichen Gesundheit dar.
Eine Freigabe und ein Recyceln von mehreren Millionen Tonnen gering
radioaktiven Abrissmülls zu Alltagsgegenständen wie Heizkörpern,
Zahnspangen oder Bratpfannen muss verhindert werden.
Trotz der erst im Dezember verabschiedeten gesetzlichen Festschreibung,
stillgelegte Atomkraftwerke „unverzüglich abzubauen“, muss nicht
zwangsläufig eine Freimessung des gering radioaktiven Abrissmaterials
erfolgen. Durch eine einfache gesetzliche Regelung und eine Änderung der
Strahlenschutzverordnung könnten die Atomkraftwerksbetreiber verpflichtet
werden, an den Atomkraftwerksstandorten robuste Lager, bzw. „Bunker“
für die gering radioaktiven Abrissmaterialien zu schaffen statt sie
freizugeben. Diese Entsorgungsstrategie wird in einem von der IPPNW in
Auftrag gegebenen Gutachten der Intac GmbH nachdrücklich empfohlen.
In der gutachterlichen „Stellungnahme zu einem Verbleib von gering
radioaktiven Materialien aus der Stilllegung von Atomkraftwerken an deren
Standorten“ empfiehlt der Physiker und Atomexperte Wolfgang Neumann die
Option „Vollständiger Rückbau mit Bunker“. Dabei würde der
Bevölkerung durch die nicht erfolgte Freigabe Strahlenbelastung erspart.
Es gäbe keine unkontrollierte Verbreitung von Radionukliden durch
uneingeschränkte Freigabe in die Umwelt.
Auch müsste neben den Atomkraftwerksstandorten nicht an weiteren
Standorten wie Deponien, Verbrennungsanlagen, Metallschmelzen oder
Schrotthändlern mit gering radioaktiven Materialien umgegangen werden. Es
geht hier allein um die Frage des Verbleibs gering radioaktiver
Materialien, nicht um die Entsorgung der schwach‑, mittel‑ und
hochaktiven atomaren Abfälle („Atommüll“), die selbstverständlich
nicht an den Atomkraftwerksstandorten gelagert werden dürfen. Die IPPNW
plädiert nachdrücklich für eine schnellstmögliche Beendigung der
oberirdischen Zwischenlagerung des Atommülls.
Hintergrundinformationen:
• Gutachterliche Stellungnahme von Intac/Wolfgang Neumann
(Link:
http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Stilllegung_Atommuell/Intac_Neumann_2016_IPPNW-Stellungnahme_AKW-Rueckbau_Freigabe.pdf
)
• Hintergrundpapier der IPPNW (Link:
http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Info/Verbleib_des_radioaktiven_Freigabe-Muells_an_den_Atomkraftwerks-Standorten.pdf
)
20. Januar 2017
IPPNW FORDERT VERBLEIB VON „FREIGABE“-MATERIAL AN ATOMKRAFTWERKSSTANDORTEN
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