Gescheitertes NPD-Verbot - falsches Signal auch für Hamburg
Das „Hamburger Bündnis gegen Rechts“ (HBgR) bedauert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die NPD nicht zu verbieten. Das Grundgesetz ermöglicht nicht nur das Verbot von neofaschistischen Parteien, sondern Art. 139 GG erzwingt geradezu einen solchen Schritt. Das BVerfG erkannte in seinem Urteil richtigerweise die „Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“ und damit die ideologische und in den Anfangsjahren auch noch personelle Kontinuität der NPD bezüglich der NSDAP. In Art. 139 GG heißt es, „die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ Mit anderen Worten alle von den Alliierten erlassenen Gesetze zur Entnazifizierung haben weiterhin Gültigkeit und darunter fällt auch das Verbot jeglicher Nachfolgeorganisationen der NSDAP.
Den Anfängen wehren … http://www.keine-stimme-den-nazis.org/index.php…
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