Zum Rechtsspruch des Bundesverfassungsgerichts zu Eilanträgen zum EU-Kanada Handelsabkommen CETA erklären Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender, und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbspolitik:
Das
Urteil der Karlsruher Richter ist eine deutliche Quittung für die
Politik von Sigmar Gabriel und der Bundesregierung. In ihrem Urteil
haben die Richter dezidiert klargestellt, dass die Bundesregierung der
vorläufigen Anwendung nicht ohne Weiteres zustimmen kann und ihr einige
sehr schwierige Aufgaben mit auf den Weg gegeben, die sie vor ihrer
Zustimmung erledigen muss.
Der
Umgang mit so komplexen und weitreichenden Abkommen wie CETA bedarf
einer sorgfältigen Beachtung der demokratisch notwendigen
Beteiligungsverfahren. Die Bundesregierung will jedoch CETA auf Biegen
und Brechen durchsetzen und wischt dabei jede Kritik leichtfertig vom
Tisch.
Dies
hat das Bundesverfassungsgericht deutlich kritisiert. Unter hohem
Zeitdruck muss die Bundesregierung jetzt ein einseitiges
Sonderkündigungsrecht für Deutschland durchsetzen, bevor CETA
beschlossen werden kann. Dies hatte die Bundesregierung gestern
vollmundig versprochen. Das Verfassungsgericht gibt der Bundesregierung
auf, diesen Punkt explizit nachzuverhandeln. Dass die Richter dies
eingefordert haben, zeigt wie groß ihre Zweifel an den Aussagen der
Bundesregierung sind. Auch die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes
hinsichtlich der gemischten Ausschüsse ist ein Denkzettel für die
Bundesregierung. Entgegen bisheriger europäischer Verfahren muss die
Bundesregierung nun gewährleisten, dass nunmehr auch bei klaren
EU-Kompetenzen wieder Einstimmigkeit vorliegen muss. Auch hier sind
Nachverhandlungen notwendig. Die Bundesregierung hat schwierige Aufgaben
vor sich, die sie unter hohem Zeitdruck erfüllen muss. Dass die Richter
solch strenge Auflagen formuliert haben, zeigt dass die Bundesregierung
bei CETA an einigen Stellen gepfuscht hat.
Außerdem
zeigt der Richterspruch, dass die Auseinandersetzung um CETA noch lange
nicht vorbei ist. Das Bundesverfassungsgericht hat heute nur vorläufig
über CETA geurteilt. Die Inhalte des Vertrages wird sich Karlsruhe im
Hauptverfahren gründlich ansehen.
Die
Bundesregierung sollte dieses Urteil zum Anlass nehmen, ihre Politik
noch einmal grundsätzlich zu überdenken. CETA ist ein gefährliches und
hochumstrittenes Abkommen und sollte weiterhin politisch gestoppt
werden. Schlampigkeit darf sich die Bundesregierung nicht weiter
erlauben. Zudem sollte sie bei einem so komplexen und gesellschaftlich
umstrittenen Abkommen die politische Sensibilität besitzen, und im
Europäischen Rat dafür werben, dass auf das vorläufige Inkrafttreten
verzichtet wird.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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