Berlin, 1.7.2014:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute im Fall Aland (C-573/312)
entschieden, dass nationale Fördersysteme nicht geöffnet werden müssen,
um Erneuerbare Energien in anderen Mitgliedsstaaten zu finanzieren. Die
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt diese Entscheidung.
„Fördersysteme
für Erneuerbare Energien sind weiter nationale Angelegenheit. Die
Bürgerinnen und Bürger können damit auch künftig bestimmen, wie schnell
Erneuerbare Energien in ihrem Land ausgebaut werden. Das ist für die
Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar“, sagt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz. „Der
vermeintlich freie Warenverkehr stößt hier noch an Grenzen, weil der
Ausbau der Erneuerbaren nicht nur über den Preis definiert werden kann,
sondern auch von der Gesellschaft getragen werden muss. Gerade
Energiepolitik ist deshalb nach wie vor ein Anliegen der
EU-Mitgliedsstaaten.“
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