7. Juli 2013

Weniger Arbeitslosengeld bei künftiger Teilzeit


Bezieher des Arbeitslosengeldes, die eine Sperrzeit erhalten, werden massiv um die zustehende Versicherungsleistung betrogen, in die sie als Arbeitnehmer immerhin jahrelang selbst eingezahlt haben. Doch das ist noch nicht alles: Aufgrund der vorherrschenden Gesetzgebungen ist die Bundesagentur für Arbeit sogar ermächtigt, Erwerbslosen das Arbeitslosengeld-1 zu kürzen, wenn sie künftig kürzer arbeiten wollen... Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/weniger-arbeitslosengeld-bei-kuenftiger-teilzeit-9001492.php

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