Bürgerinitiative
i.A. Christfried Lenz
Herzlichen Dank für die hoch engagierten und
kenntnisreichen Beiträge von Dorothea Frederking (Grüne) und
Hendrik Lange (Linke) und die weiteren Reden, die für
Umsetzung des einstimmigen Landtagesbeschlusses zur
Beräumung und externen Entsorgung der Grube Brüchau
appellierten!
Dorothea Frederking brachte den Umstand zur Sprache, weshalb von der bisher angeordneten Auskofferung abgewichen wurde: Für 27.000 Tonnen Material, das besonders stark mit Quecksilber und zusätzlich radioaktiv belastet war, würde es keine Entsorgungswege geben, hatte Neptune behauptet. Dagegen erhob sich öffentlicher Widerspruch seitens Firmen, die in der Lage und willens sind, die 27.000 Tonnen zu entsorgen. Allem Anschein nach gab es im Ausschreibungsverfahren Unklarheiten. Frederking hatte mit dem LAGB und der Fa. Neptune abgesprochen, dass die Unklarheiten aufgeklärt werden. Firma econ industries, die das Quecksilber umwandeln und endlagerfähig machen kann, erbot sich, bei der Aufklärung aktiv zu kooperieren und ihre Technik in einem Pilotverfahren zu demonstrieren. Offensichtlich wollen Neptune und LAGB dies aber verhindern. - Dieser besonders wichtige Punkt bleibt also offen.
Der zuständige Wirtschaftsminister Schulze bemühte sich, die "Sicherung vor Ort" als "technisch 1 : 1 gleichwertig" mit der Auskofferung darzustellen und verstieg sich sogar zu der Aussage "es ist genau das selbe wie die Auskofferung".
Mitnichten! Im "Plan B" begegnet man auf Schritt und Tritt vagen und einschränkenden Aussagen. Etwa Sickerwasser kann nur "so weit wie
möglich" abgedichtet werden. - Nach Auskofferung der Grube gibt es kein Sickerwasser, es braucht daher auch nicht abgedichtet zu werden!
Analog verhält es sich bei praktisch allen weiteren Problempunkten, etwa bei der Möglichkeit/Wahrscheinlichkeit, dass es aufgrund von Setzungen des nicht
vollständig verfestigten Materials zu Rissen in den Abdeckplanen kommt, weshalb extra ein Monitoringsystem eingebaut werden soll. - Da nach der Auskofferung kein Material mehr da ist, kann es auch keine "Setzungserscheinungen" geben, braucht keine Abdeckplanen und auch kein Monitoringsystem!
Zahlreiche weitere Beispiele analoger Sachlagen könnten genannt werden.
In Untertagedeponien, etwa in ehemaligen Salzbergwerken (wie GSES Sondershausen) gibt es all diese Unsicherheiten ebenfalls nicht.
Schulze legte großen Nachdruck darauf, dass das LAGB aufgrund der Gesetzeslage gezwungen war, den "Plan B" zu genehmigen und dass es "keinen Ermessensspielraum" gehabt hätte.
Nun, ganz so war es wohl doch nicht. Der Zulassungsbescheid umfasst immerhin 16 Seiten, die zum Großteil mit "Nebenbestimmungen" gefüllt sind. Eine
davon besteht darin, dass zur Kontrolle der Bauausführung eine "Fremdprüfende Stelle" eingesetzt werden muss. - Die Auswahl dieser Stelle ist freilich
Neptune überlassen!
Zur EU-Quecksilberverordnung teilte Schulze mit, dass das Brüchauer Quecksilber von dieser nicht erfasst werde. "Insbesondere liegt Quecksilber in der Anlage Brüchau nicht als metallisches Quecksilber in unvermischter, reiner Form vor", sagte er.
Auch hier ist der Minister nicht wirklich auf dem Stand der Dinge. Das Quecksilber in der Grube ist metallisch. Wie sonst hätten die Brüchauer Kinder nach
Anlieferungen mit den netten silbrigen Perlen auf der Straße spielen können - wovon Zeitzeugen berichten?
Zu Schulzes Aussage, dass die Quecksilberverordnung auf "Quecksilber in unvermischter, reiner Form" beschränkt sei, fragte Hendrik Lange, warum dann
im Artikel 11 der Verordnung ausdrücklich von Quecksilber "in Reinform und in Gemischen" gesprochen werde. Hier nun musste der Minister passen und
verwies auf seine Fachleute.
Nach einer Debatte auf solchem Niveau hofft man denn doch, dass im Zuge des vorgesehenen Rechtsverfahrens gründlicher gearbeitet wird. Im Kontext der EU--Quecksilberverordung wird erwähnt, dass im Jahr 2022 über 2000 Tonnen elementares Quecksilber in der Gesamtheit der EU-Mitgliedstaaten vorhanden waren. Hunderte Tonnen, also rund ein Viertel der Gesamtmenge liegen in Brüchau. Wenn dieses nicht von der Verordnung, deren Ziel es ist, sämtliches Quecksilber wegen seiner Gefährlichkeit aus dem Wirtschaftsgeschehen zu entfernen, erfasst wird, dann bleibt die Frage, welchen Sinn die Verordnung eigentlich haben soll. - Wir sind zuversichtlich, dass im Rechtsverfahren diese Frage im Sinn von Vernunft und Verstand beantwortet wird.
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