25. Juni 2025

Bergamt scheut unmittelbaren Kontakt mit den betroffenen Bürgern in Brüchau und Kakerbeck


 

Pressemitteilung

zur Veranstaltung des LAGB zur Giftschlammgrube Brüchau am 2. Juli 2025 ab 19 Uhr im Kulturhaus Salzwedel:

Bergamt scheut unmittelbaren Kontakt mit den betroffenen Bürgern in Brüchau und Kakerbeck

Bürger aus Brüchau und Kakerbeck, sowie die Stadt Kalbe hatten gewünscht, dass diese seit langem geforderte Info-Veranstaltung vor Ort stattfindet, also dort, wo die Menschen wohnen, deren Gesundheit und Grundwasser seit vielen Jahrzehnten durch die undichte Giftschlammgrube Brüchau geschädigt wird.

Statt Dorfgemeinschaftshaus Kakerbeck oder Kulturhaus Kalbe hat das LAGB als Veranstaltungsort aber das Kulturhaus Salzwedel bestimmt. Begründung: dort sei die Beschallung besser. Dies können wir nur als Vorwand bezeichnen. In den früheren Veranstaltungen in Kakerbeck war jedes Wort zu verstehen - vielleicht sogar besser als es einigen Personen auf dem Podium lieb war. Zahlreiche Teilnehmende brachten ihre Entrüstung über den jahrzehntelangen verantwortungslosen Umgang mit den Giftablagerungen und ihre Enttäuschung über die tatenlose Politik unverhohlen zum Ausdruck.

Die Lautsprecheranlage im Kulturhaus Salzwedel zeichnet sich keineswegs durch kristallklare Wortverständlichkeit aus. Außerdem: erhofft man sich, dass wegen des langen Anfahrtsweges nach Salzwedel weniger betroffene Bürger anreisen?

Denn Erfreuliches hat das LAGB ihnen ja nicht mitzuteilen, vielmehr den Gipfel politischer Tatenlosigkeit: Der einstimmige Landtagsbeschluss für Auskofferung und externe Entsorgung ist das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben ist. Er soll kassiert werden. Der giftige Inhalt der Grube soll dauerhaft in Brüchau verbleiben, lediglich "gesichert" durch Maßnahmen mit begrenzter Lebensdauer.

Definitiv beschlossen ist das noch nicht. Die Veranstaltung am 2. Juli soll abgewartet werden. Eine fundierte Sachdiskussion soll aber möglichst umgangen werden. - BI-Sprecher Christfried Lenz hatte auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes am 18.06.2025 Kenntniserhalt des Entwurfes des LAGB zum Zulassungsbescheid zur sogenannten "Ergänzung 2 zum Abschlussbetriebsplan  Nr. HER 3/22 Titel: ...  hier Standortsicherung" ("Plan B") beantragt. Außer einer Empfangsbestätigung hat er darauf bis heute keinerlei Reaktion erhalten.

Trotz all dem rufen wir auf, an der Veranstaltung am 2. Juli in Salzwedel teilzunehmen und dort der Wahrheit die Referenz zu erweisen. 

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