Die Deutsche Umwelthilfe unterstützte die Mieter in ihrer Klage gegen die Hausverwaltung vor dem Amtsgericht Kiel. Diese hatte die Installation des Stecker-Solar-Geräts zunächst unter nicht nachvollziehbaren Vorwänden untersagt. Nun gab sie ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil auf.
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