Ab 1. Januar fällt die Begrenzung weg und es gelten die Vorgaben des EEG 2023. Das Umweltministerium entschied sich für die Anpassung zum Jahreswechsel, um keine zweifache Umstellung notwendig werden zu lassen.
1. November 2022
Auch Baden-Württemberg hebt zum Jahreswechsel die 50-Prozent-Beschränkung für bestehende Photovoltaik-Anlagen mit gefördertem Speicher auf – pv magazine Deutschland
Auch Baden-Württemberg hebt zum Jahreswechsel die 50-Prozent-Beschränkung für bestehende Photovoltaik-Anlagen mit gefördertem Speicher auf – pv magazine Deutschland
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