6. Juli 2022

Millionen Hartz IV Bezieher erhalten Sofortzuschlag und Einmalzahlung nicht

Millionen Hartz IV Bezieher erhalten Sofortzuschlag und Einmalzahlung nicht

Aktuell mehren sich die Meldungen, wonach ALG II Bezieher (Hartz IV) die von einem Jobcenter gE(=gemeinsame Einrichtung) betreut werden und die deshalb ihre Leistungen von der “Bundesagentur fuer Arbeit-Service-Haus” auf’s Konto überwiesen bekommen, weder die 200 Euro Einmalzahlung (§ 73 SGB II) noch den Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind (§ 72 SGB II) erhalten haben, obwohl diese Leistungen laut § 42 SGB II zusammen mit der Hartz IV-Regelleistung und den Kosten für Unterkunft und Heizung hätten gezahlt werden müssen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...