29. Juni 2019

44 Jahre illegale Kastenstände bei Sauen

Tierschutzorganisationen lehnen rechtswidrigen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ab
VIER PFOTEN_2013-04-10_062.jpg© VIER PFOTEN  | Fred Dott
Hamburg, 28. Juni 2019 – Die Fixierung von Sauen in körpergroßen Metallkäfigen, die sogenannte Kastenstandhaltung, verstößt gegen das Tierschutzgesetz und ist verfassungswidrig. Im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird versucht, den Kastenstand bis auf weiteres zu legitimieren. Die internationale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN, der Deutsche Tierschutzbund e.V., der Bundesverband Tierschutz e.V., PROVIEH e.V., der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. sowie der Bundesverband Menschen für Tierrechte e.V. haben heute ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMEL zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eingereicht. Darin lehnen die unterzeichnenden Organisationen den Entwurf strikt ab. Er ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig und ein juristischer Skandal.
Die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Davina Bruhn hat sich im Auftrag von VIER PFOTEN eingehend mit dem Entwurf beschäftigt und eine Kurzexpertise erstellt, welche belegt, dass die bestehende Kastenstandhaltung sowie die geplante Neuregelung gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und verfassungswidrig sind: „Man kann die Vorgehensweise des BMEL als geradezu perfide bezeichnen: Eine Haltungspraxis, die seit Jahren gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt, soll nun durch eine Änderung der Verordnung für die nächsten 15-17 Jahre legalisiert werden. Der Kastenstand ist verfassungswidrig und gehört abgeschafft. Insgesamt ist der Referentenentwurf in der jetzigen Form als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung zu bewerten.“
Entwurf zur Neuregelung der Sauenhaltung ist ungenügend und rechtswidrig
Die mangelhafte Haltungsverordnung für Schweine besagt bereits seit 1988, dass die Tiere zumindest ein Recht darauf haben, mit ausgestreckten Beinen ruhen zu können. Halter sollten in einer Übergangsfrist bis spätestens 1992 dafür sorgen, dass dies möglich ist – doch in den vergangenen Jahrzehnten hat sich nichts getan. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in einem Gerichtsurteil im Jahr 2015 festgestellt, dass die üblichen Kastenstände nicht den Vorgaben der Haltungsverordnung entsprechen und deshalb illegal sind. Statt nun endlich die Behörden zu verpflichten, keine Kastenstände mehr zu genehmigen, plant die Bundesregierung, den entscheidenden Nebensatz, dass „jedes Schwein in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann“ aus der Verordnung herauszustreichen, zugunsten der Agrarlobby. So wird aus einem illegalen Zustand ein legaler Zustand gezaubert und ein gesprochenes Gerichtsurteil nicht nur völlig ignoriert, sondern einfach außer Kraft gesetzt – zur Verschlechterung für die Tiere. Dies ist ein Verstoß gegen Artikel 20a Grundgesetz und das damit einhergehende sogenannte Verschlechterungsverbot. Die illegalen Kastenstände sollen für weitere 17 Jahre unverändert bestehen bleiben dürfen. Aber auch danach sollen Kastenstände nicht abgeschafft werden, sondern mit einer verkürzten Fixierdauer bis auf unbestimmte Zeit bestehen bleiben. Statt jetzt die Weichen für eine tiergerechte und zukunftsfähige Sauenhaltung zu stellen, setzt das BMEL auf minimale Kompromisslösungen, die aus Tierschutzsicht eindeutig abzulehnen sind.   
Rüdiger Jürgensen, Country Director bei VIER-PFOTEN Deutschland: „Das Bundesministerium will den illegalen Kastenstand in Deutschland nicht verbieten, sondern ihn massiv verlängern. Das ist skandalös, denn die Pläne des BMEL sind rechtswidrig. Statt etwas zu verbessern, soll die Verordnung zum Schlechteren für die Tiere umgeschrieben und Wirtschaftlichkeit wieder einmal auf dem Rücken der Tiere ausgetragen werden. Wir fordern alle Entscheidungsträger und insbesondere den Bundesrat auf, den Entwurf abzulehnen.“
Eine Stellungnahme zur Neuregelung des Kastenstandes sowie eine Kurzexpertise von Dr. Davina Bruhn finden Sie im Anhang dieser Pressemitteilung.
Weitere Informationen zur Kastenstandhaltung lesen Sie hier: www.vier-pfoten.de/kampagnen-themen/themen/schweine-haltung/kastenstand

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