„Für
die Verhandlung am Freitag wünsche ich Kristina Hänel einen guten
Verlauf. Sie kämpft vor Gericht für die Rechte von allen Frauen. Es gibt
immer noch frauenfeindliche Gesetze. In diesem Fall der Paragraph 219a
des Strafgesetzbuchs, der angebliche Werbung für
Schwangerschaftsabbrüche verbietet und somit verhindert, dass Ärztinnen
und Ärzte informieren können“, erklärt Cornelia Möhring,
stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der
Fraktion DIE LINKE, anlässlich der morgigen Berufungsverhandlung der
Gießener Ärztin Kristina Hänel. Möhring weiter:
„Der
Paragraph 219a ist komplett überflüssig. Frauen werden sich nicht
aufgrund von ´Werbung` für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch
entscheiden. Der Paragraph ist eine Einschränkung des Berufsrechts, denn
die Medizinerinnen und Mediziner informieren lediglich über eine –
nicht verbotene – medizinische Leistung. Die Folge: Immer weniger
Ärztinnen und Ärzte nehmen Schwangerschaftsabbrüche vor, aus Angst vor
Kriminalisierung und auch vor Anfeindungen aus der Gesellschaft. Dies
führt schon jetzt zu eklatanten Versorgungslücken in vielen Regionen.
Vor diesem Hintergrund ist es ungehörig und anmaßend, wenn Autoritäten
wie der Papst Frauen in ihrer Notsituation verurteilen und Ärztinnen und
Ärzte quasi als Auftragsmörder bezeichnen.
Die Union blockiert
bei Paragraph 219a und die SPD lässt sich blockieren. Dabei gibt es
schon lange eine Mehrheit im Parlament, um den Paragraphen 219a endlich
zu streichen. Unser Antrag zur Abschaffung des Paragraphen liegt seit
einem Jahr auf dem Tisch. Diese Woche wurden die Anträge durch die
Fraktion der großen Koalition vor den Ausschusssitzungen abgesetzt. So
darf es nicht weitergehen. Der Gesetzgeber muss endlich handeln!
Mediziner dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Frauen haben ein
Recht auf Informationsfreiheit, gerade auch im Falle einer ungewollten
Schwangerschaft.“
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