Berlin,
9. 10. 2018 – Vor gesundheitsschädlichen Abgasen muss Berlin seine
Einwohner mit streckenbezogenen Dieselfahrverboten schützen. Dies hat
das Verwaltungsgericht in Berlin heute entschieden. Bis spätestens 31.
März 2019 muss der Berliner Luftreinhalteplan überarbeitet werden. Ab
spätestens 1. Juni 2019 dürfen dort, wo Tempo 30 nicht ausreicht, um die
Stickoxidbelastungen unter den Grenzwert von 40 Mikrogramm zu senken,
Dieselautos der Abgasklasse Euro 5 und älter nicht mehr fahren. Dies
betrifft mindestens elf Straßen. Damit hat ein weiteres Gericht
Fahrverbote angeordnet und das nicht einmal eine Woche nach Vorstellung
des sogenannten Diesel-Kompromisses durch Verkehrsminister Andreas
Scheuer (CSU) und Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Zuvor hatte es
bereits entsprechende Urteile in Stuttgart, Aachen und zuletzt Frankfurt
gegeben. Seit Mai dieses Jahres sind in Hamburg zwei Straßenabschnitte
für bestimmte Dieselfahrzeuge gesperrt. Es kommentiert
Greenpeace-Verkehrsexperte Benjamin Stephan:
„Dieses
Urteil ist eine schallende Ohrfeige für Verkehrsminister Scheuer und
Umweltministerin Schulze. Ihr ‚Diesel-Kompromiss‘ hatte nicht mal eine
Woche bestand. Auch im Jahr vier nach Bekanntwerden des Dieselskandals
ist die Bundesregierung nicht gewillt, das Problem zu lösen. Solange die
Autoindustrie nicht dazu gezwungen wird, Hardware-Nachrüstungen für
alle schmutzigen Diesel in allen Städten anzubieten, bleiben Fahrverbote
die einzig wirksame Maßnahme. Nur so lässt sich die Gesundheit der
Menschen schützen.
Für
Berlin und alle anderen Städte mit Luftproblemen macht dieses Urteil
erneut deutlich, dass die Verkehrswende überfällig ist. Diesel und
Benziner haben keinen Platz in modernen Innenstädten. Nur wenn Städte
ihr Radwegenetz konsequent ausbauen und das Angebot an Bussen und Bahnen
deutlich erweitern, kommen Menschen künftig sicher und sauber durch die
Stadt.“

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