Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.: 15.12.17 - Balkonkraftwerke: Bürgerrecht statt Grauzone
Bewusste Panikmache
So wie bei vielen anderen Technologien, ist es auch Herstellern von steckbaren Solar-Geräten möglich, nicht genormte Produkte anzubieten. Im Fall der steckbaren Solar-Geräte wurde die Verletzung der Installationsnorm DIN VDE 0100-551 dazu benutzt, die Balkonkraftwerke in der medialen Öffentlichkeit zu diskreditieren. Ein Missbrauchsverfahren der BNetzA belegte zwischenzeitlich, dass nur die Einhaltung von Normen die eine Netzrückwirkung definieren vom Netzbetreiber eingefordert werden kann. Trotzdem nutzten viele Netzbetreiber eine Norm, die nur die Kundenseite definiert, um Verbraucher mit einer angeblichen rechtlichen Grauzone zu verunsichern und den Eindruck zu erwecken, der Betrieb eines Balkonkraftwerkes könne zu rechtlichen Konsequenzen führen. Diese irreführenden Informationen verschreckten viele Verbraucher. Zudem sollten bürokratische Schikanen von der Nutzung steckbarer Solar-Geräte abhalten. Deutlich wurde das etwa, als sich einzelne Netzbetreiber anmaßten, den Nutzern von steckbaren Solar-Geräten den Betrieb zu untersagen, obwohl die Anwendung des Steckverbinders außerhalb ihrer Zuständigkeit liegt. Diese endet nämlich am Stromzähler.
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