11. September 2017

Hartz IV: Muss man alle Fragen beantworten?


Der Gesetzgeber fordert, dass, wer Leistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben hat, die für die Leistungsgewährung erheblich sind. Wer dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die beantragte bzw. gewährte Leistung ganz oder teilweise versagt bzw. entzogen wird (§§ 60, 66 SGB I). Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-muss-man-alle-fragen-beantworten.php

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