27. Juni 2017

Luftreinhalteplan für Reutlingen verfehlt sein Ziel – Deutsche Umwelthilfe fordert deutliche Nachbesserungen und generelles Diesel-Fahrverbot auch für Euro 6


Deutsche Umwelthilfe kritisiert die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen als unzureichend – Seit sieben Jahre überschrittene Grenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid müssen spätestens ab Januar 2018 deutlich unterschritten werden – Wichtigste Maßnahme ist die Ausdehnung der Dieselfahrverbote auch für Euro 6 Diesel – Scheibengipfeltunnel ist keine Lösung

Berlin/Reutlingen, 26.6.2017: Der vom Regierungsbezirk Tübingen vorgelegte Maßnahmenkatalog wird nicht dazu führen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) zum 1. Januar 2018 in Reutlingen eingehalten werden. Damit wird wissentlich weiter gegen EU-Recht verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in ihrer Stellungnahme, die sie am 22.6.2017 an das Regierungspräsidium Tübingen übermittelt hat. Die DUH fordert die Einführung von generellen Diesel-Fahrverboten auch für Euro 6 Diesel-Fahrzeuge und benennt in ihrer Stellungnahme weitere Maßnahmen wie den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die Einführung einer City-Maut.

Das Regierungspräsidium Tübingen will den Menschen noch weitere Jahre die hohen Überschreitungen der Grenzwerte zumuten. Dies bestätigt ebenfalls das vom Regierungspräsidium Tübingen in Auftrag gegebene Fachgutachten. Dieses verwendet veraltete Emissionsfaktoren für Euro 5 und 6 Dieselfahrzeuge, um Prognosen für die Luftqualität zu erstellen. Im April 2017 hatte das Umweltbundesamt die realen Stickoxid-Emissionen insbesondere für die aktuell verkauften Dieselfahrzeuge erheblich heraufsetzen müssen. Hinzukommt, dass vor allem im Winterhalbjahr viele Euro 6 Diesel sogar schmutziger sind als 15 Jahre alte Euro 4 Diesel. Dies belegen Messungen der DUH im Rahmen ihres Emissions-Kontroll-Instituts. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Ausdehnung von Dieselfahrverboten auf alle Abgasstufen. Ausnahmen dürfen nur für die Fahrzeuge gelten, die auf der Straße den Euro 6 Abgasgrenzwert von 80 mg NOx/km unterschreiten.

Die ursprünglich vorgeschlagene Umgestaltung der Lederstraße als zentrale Maßnahme hat das Regierungspräsidium schon vor Ende der Beteiligungsfrist (23.6.2017) wieder zurückgenommen. Geplant war eine Reduktion der Fahrspuren zugunsten von Fahrradverkehr und öffentlichem Verkehr. Ohne diese Maßnahme, so die Befürchtung der DUH, wird die Eröffnung des Scheibengipfeltunnels zu mehr Autoverkehr in Reutlingen und damit auch zu mehr Schadstoffen führen.

„Dieses Zurückrudern zeigt, dass selbst die verantwortlichen Behörden den vorliegenden Plan nicht ernst nehmen. Anstatt sich endlich um den Gesundheitsschutz der Bürger zu kümmern, und dies auch so klar wie der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter auszusprechen, baut Reutlingen weiter an der autogerechten Stadt und lässt seine Menschen im Dieseldunst stehen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Mit diesem Luftreinhalteplan ist eine Grenzwertunterschreitung in den nächsten Jahren faktisch ausgeschlossen. An der Einführung von Diesel-Fahrverboten ab Januar 2018 führt kein Weg vorbei. Reutlingens Mobilitätskonzept muss sich grundsätzlich wandeln und den Fuß- und Fahrradverkehr und saubere Busse stärker in den Fokus nehmen.“

Doch selbst unter den von den Tübinger Behörden gewählten optimistischen Annahmen wird mit einer legalen Luftsituation in Reutlingen innerhalb er nächsten Jahre nicht gerechnet. Für Resch ist das inakzeptabel: „Spätestens zum 1. Januar 2018 müssen alle Grenzwerte deutlich eingehalten werden. Die Bürger in Reutlingen müssen endlich saubere Luft atmen können.“ Die verbindlichen Grenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid gelten seit 2010.

Die DUH hatte am 27. Januar 2012 Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutz-Verordnung in Reutlingen eingereicht. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschied am 23. Oktober 2014, dass das Regierungspräsidium Tübingen den für Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern hat, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte enthält.

Links:
Stellungnahme der DUH: http://l.duh.de/p170626

Hintergrundpapier Klagen für saubere Luft: http://l.duh.de/klagen

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