28. April 2017

Deutsche Umwelthilfe und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland kritisieren: EU-Kommission gefährdet die Erreichung der Einsparziele durch nachlässige Umsetzungskontrolle der Effizienzrichtlinie


Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) kritisieren EU-Kommission wegen Nachsichtigkeit bei der Kontrolle der Umsetzung der Effizienzrichtlinie – Verbände fordern, eine ambitionierte Umsetzung durch die Mitgliedstaaten zu gewährleisten

Berlin/Brüssel, 26. April 2017: Im Juli letzten Jahres reichte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine Beschwerde gegen Deutschland bei der Europäischen Kommission ein. Auslöser war die mangelhafte Umsetzung der europäischen Energieeffizienzvorgaben durch die Bundesregierung.

Ziel der Beschwerde war, dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Damit sollte der Druck auf die Bundesregierung erhöht werden, ihre Energiesparpolitik voranzubringen und die Erreichung der Klimaziele nicht zu gefährden. Die Verbände kritisierten, dass die derzeitigen Maßnahmen aus Deutschland nicht ausreichen, um das in der Effizienzrichtlinie vorgegebene Ziel von 1,5 Prozent Energieeinsparung pro Jahr zu erfüllen. Daher forderten sie in ihrer Beschwerde eine Untersuchung der EU-Kommission, ob die von Deutschland gemeldeten Maßnahmen zulässig sind und zu den angegebenen Einsparungen führen. Die EU-Kommission hat nun nach fast einem Jahr auf die Beschwerde geantwortet und sich klar auf die Seite der Bundesregierung geschlagen: Der Forderung, die von der Bundesregierung vorgelegten Instrumente auf Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit zu überprüfen, ist die Kommission nicht nachgegangen. Die EU-Mitgliedstaaten können dem Antwortbrief der Kommission zufolge nahezu frei entscheiden, welche Maßnahmen sie anrechnen lassen, um das Effizienzziel zu erreichen. Und dies, obwohl die EU-Kommission in ihren eigenen Leitlinien zur Energieeffizienzrichtlinie (EED) eine andere Argumentation dargelegt hatte.

„Durch eine solch schwache Auslegung der eigenen Leitlinien riskiert die Kommission ihre Glaubwürdigkeit sowie das Ziel einer 20-Prozent-Einsparung bis 2020 zu verfehlen“, so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Wenn man dieser neuen Auslegung der Europäischen Kommission folgt, dann könnte Deutschland demnächst auch Steuern auf Flugtickets als Effizienzmaßnahme melden. Die Verbraucher werden damit an der Nase herumgeführt.“ Die Verbände kritisierten in ihrer Beschwerde insbesondere, dass Maßnahmen wie die Lkw-Maut oder der Emissionshandel als Effizienzmaßnahmen gemeldet wurden, obwohl es fraglich ist, ob sie einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. „Die Kommission als Hüterin der Verträge hat hier versagt“, so Müller-Kraenner.

Bei der Frage, ob das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) oder der EU-Emissionshandel (ETS) als Maßnahmen zur Energieeinsparung angerechnet werden dürfen, räumt die Kommission selbst ein, dass dies nicht abschließend geklärt sei. Trotzdem will sie den Fall schließen, eine klare Begründung fehlt. Die von der Kommission angeführte Argumentation, dass die Einsparungen bis 2020 erreicht werden müssen und daher ein abschließendes Urteil zu Deutschlands Effizienzmaßnahmen auch erst dann gefällt werden kann, können die Verbände nicht nachvollziehen.

„Es scheint, die Kommission will die Bundesregierung schonen, weil sie in der laufenden Revision zu den progressiveren Staaten im europäischen Rat gehört. Anstatt die Vorwürfe der Verbände weiter zu verfolgen und vollständige Aufklärung von Deutschland zu fordern, wird der Fall einfach geschlossen. Damit nimmt man den Verbänden die Möglichkeit der weiteren Kontrolle“, sagt Antje von Broock, Stellvertretende Geschäftsführerin des BUND.

Nachdem die Kommission Ende letzten Jahres ein umfangreiches Gesetzespaket unter dem Titel „Saubere Energie für alle Europäer“ vorgeschlagen hat, zu welchem die Revision der Energieeffizienzrichtlinie gehört, beraten jetzt sowohl das Europäische Parlament wie auch der Europäische Rat dazu und versuchen dann mit der Kommission einen gemeinsamen Standpunkt zu finden. Daher ist es jetzt besonders wichtig, die Bundesregierung daran zu erinnern, dass die beschlossenen Vorgaben auch umgesetzt werden müssen und Mitgliedstaaten diese nicht nach Lust und Laune auslegen können. Die deutschen Umweltverbände zählen in diesen Verhandlungen auf die Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries, um sich im Rat für eine verbindliche Energieeffizienzrichtlinie mit dem Ziel der Einsparung von 30 Prozent bis 2030 einzusetzen.

„Vor diesem Hintergrund fordern wir die Europäische Kommission sowie die deutsche Regierung auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen zur Revision der Energieeffizienzrichtlinie  für eine starke Richtlinie einzusetzen und nicht zuzulassen, dass sie weiterhin durch die Mitgliedstaaten verwässert wird. Die Kommission muss Klarheit schaffen, welche Maßnahmen tatsächlich zur Energieeinsparung beitragen“, so Sascha Müller-Kraenner.

Downloads:

Die Antwort der Kommission und die Antwort der Verbände finden Sie unter http://l.duh.de/o4njs

Links:

·         Pressemitteilung zum Complaint: http://l.duh.de/p270716  
·         Leitlinien der Kommission zu Art.7 EED: http://l.duh.de/2g49o  

·         Informationen der Europäischen Kommission zum Winterpaket: http://l.duh.de/kgn5s  

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