31. Juli 2016

Kein Verbot der Anbindehaltung bei Rindern in Sicht – VIER PFOTEN kritisiert Stellungnahme der Bundesregierung


Hamburg, 28.07.2016 – Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der Bundesländer ab, die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern gesetzlich zu verbieten. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zum Entschließungsantrag des Bundesrates vom 22. April 2016 hervor.

Der Antrag der Länder, der auf ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern auf Grundlage des §2 des Tierschutzgesetzes abzielt, wurde von VIER PFOTEN weitestgehend unterstützt.  

Die Bundesregierung hingegen kritisiert in ihrer Stellungnahme, dass die Länder ein solches Verbot ohne weitere Konkretisierung der zulässigen Haltungsarten fordern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter der Führung von Bundesminister Christian Schmidt setze statt auf gesetzliche Verpflichtungen wieder einmal auf freiwillige Vereinbarungen mit den Wirtschaftsvertretern. Eine entsprechende Vereinbarung zur Rinderhaltung sei bereits in der Planung, heißt es in der Stellungnahme.

VIER PFOTEN geht dies nicht weit genug. Die internationale Tierschutzorganisation sieht die Bundesregierung in der Pflicht, eine gesetzliche Regelung für die Haltung von Rindern einzuführen, welche die Anbindehaltung verbietet und für Rinder ab sechs Monate konkrete gesetzliche Vorgaben schafft.

Denise Schmidt, Kampagnenleiterin VIER PFOTEN Deutschland:
„Ein weiteres Mal kommt dem Tierschutz die selbst auferlegte „freiwillige Verbindlichkeit“ des Bundesministers in die Quere. Anbindehaltung ist nicht nur tierschutzwidrig, sondern auch nicht mehr zeitgemäß.“  

Seit langem ist die Anbindehaltung von Pferden, Kälbern und Sauen verboten. Erwachsene Rinder sind somit die einzigen Tiere, die noch angebunden gehalten werden. Für etwa 25 % der Milchkühe in Deutschland ist dies Realität. Dabei ist die Anbindehaltung ein Auslaufmodell und widerspricht §2 des Tierschutzgesetzes, da sie keine verhaltensgerechte Unterbringung der Tiere ermöglicht. Die Rinder können sich weder fortbewegen, noch kratzen oder scheuern und auch kein Sozialverhalten ausüben. In Laufställen hingegen können sie ihren Liegeplatz frei wählen, zu einer Scheuerbürste gehen, sie können sich bewegen und auch mit anderen Rindern in Kontakt treten.

VIER PFOTEN fordert von der Bundesregierung tiergerechte, gesetzlich verankerte Haltungsanforderungen für Rinder über sechs Monate in Form einer Erweiterung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung einzuführen sowie die finanzielle Förderung kleiner und mittelständischer Betriebe, die von Anbindehaltung auf tiergerechte Haltungsverfahren umbauen.  

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