Nun doch Verrat während der Fußball-WM (1): Energiepolitischer Wahnsinn Fracking auf den Weg gebracht!
Bei der Bundesratsinitiative handelt es sich keineswegs um ein Fracking-Verbot : Verboten werden sollen lediglich Frack-Maßnahmen zur “Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen aus unkonvention ellen Lagerstätten unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen”. Dass das Weglassen giftiger Substanzen die Umweltgefährdung durch Schadstoffe kaum verringert, weil das mitgeförderte Lagerstättenwasser ein noch weitaus höheres Gefährdungspotenzial besitzt, soll dabei konsequent unter den Teppich gekehrt werden. Es wird also der Rohstoffgewinnung stärker Rechnung getragen, was sich derzeit an den zahlreichen bergrechtlichen Genehmigungen zeigt, durch die bereits rund 25% der Landesfläche Schleswig-Holsteins als Claim abgesteckt wurden; in anderen Bundesländern sieht es noch katastrophaler aus.
• Wir fordern “Ein sofortiges ausnahmsloses Verbot sämtlicher Formen von Fracking bei der Erforschung, Aufsuchung und Gewinnung fossiler Energieträger. Dies ist unabhängig davon, ob die Rissbildung mit oder ohne den Einsatz giftiger Chemikalien, hydraulisch oder andersartig erzeugt wird.” (2)
Der Pressesprecher der Bürgerinitiative gegen CO2 - Endlager und Fracking Dr. Reinhard Knof bedauert die Kurzsichtigkeit der Politiker/innen bzw. deren Ausrichtung auf rein wirtschaftliche Aspekte. „Es ist bedauerlich, dass die fachliche Kompetenz der Bürgerinitiativen und Umweltverbände weder bei der Erstellung der Bundesratsinitiative, noch von Herrn Gabriel und Frau Hendricks angefragt wurde. Den Mitgliedern des Bundestages empfehlen wir, Fracking im dicht besiedelten Deutschland in jedweder Form zu verbieten, denn die durch die bisherige Erdöl- und Erdgasförderung, durch Erdölkavernen und marode Lagerstättenleitungen entstandenen Umweltschäden werden jetzt erst allmählich öffentlich bekannt.
Es gibt in Schleswig-Holstein nur wenige und flächenmäßig kleine Wasserschutzgebiete, so dass ein Verbot in diesen Bereichen für den überwiegenden Teil des Landes und die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ohne Bedeutung ist,“ so Knof.
• Wir fordern deshalb die Parlamentarier dazu auf, wie bereits im letzten Jahr gegen das Frackingerlaubnisgesetz zu stimmen. Gleichzeitig sollte das Parlament die Gelegenheit nutzen, die unter Punkt 4 des Entwurfs von Gabriel und Hendricks aufgeführten Punkte für konventionelle Erdöl- und Erdgasförderung im Bergrecht und Wasserrecht vorzuschreiben. Wir schlagen Konkretisierungen der sehr schwammig formulierten Punkte vor (siehe Hintergrund)
Der BBU schreibt: „Das Eckpunkte-Papier ist in sich widersprüchlich und naturwissenschaftlich unhaltbar. So wollen Gabriel und Hendricks Fracking im Schiefergestein unterhalb von 3.000 m zulassen, obwohl sie nach eigenen Aussagen „die Auswirkungen noch nicht abschätzen können“. Das von beiden Ministern in den letzten Wochen in Aussicht gestellte ausnahmslose Verbot von Fracking im Schiefergestein ist einer Höhenbegrenzung ohne naturwissenschaftlicher Grundlage gewichen.“
(1) Fracking im Bundestag: „Gibt's doch gar nicht“ http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/fracking-im-bundestag-gibts-doch-gar-nicht-1.2013994

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen