Am 7. August 2025 berichtete die Salzwedeler Volksstimme, dass nach einer Auskunft des LAGB die Firma econ industries nicht in der Lage sei, den Quecksilbergehalt des Inventars der Giftschlammgrube Brüchau auf ein Maß zu bringen, das die Endlagerung in einer Untertagedeponie ermöglicht.
Am 14. August beantragte der Sprecher der BI "Saubere Umwelt & Energie Altmark", Christfried Lenz, beim LAGB Kenntniserhalt (nach Umweltinformationsgesetz) der Unterlagen, aus denen das hervorgeht.
Am 1. Oktober erhielt er schließlich eine Antwort mit dem Inhalt, dass sein Antrag bewilligt wird. Nach einer weiteren Frist übersandte ihm das LAGB am 6. November als Unterlage den Versuchsbericht ("VacuDray [R] MINI Trial Report") der Firma econ vom 26.07.2023.
Im Begleitschreiben wurde ihm mitgeteilt, dass econ der Veröffentlichung nur unter der Voraussetzung zustimmt, dass zusätzliche Unterlagen, die den Versuchsbericht für den Nicht-Fachmann überhaupt erst verständlich machen und von econ beim LAGB ebenfalls eingereicht wurden, mit veröffentlicht werden.
Daraufhin stellte Lenz einen erneuten Antrag, und zwar auf Einsicht in sämtliche Akten, die mit der Ausgangsfrage, warum econ nicht in der Lage sei, den Quecksilbergehalt auf das nötige Maß herunterzubringen, etwas zu tun haben. - Insbesondere verlangte er Kenntniserhalt der erläuternden zusätzlichen Unterlagen zum Versuchsbericht.
Auch diesem Antrag stimmte das LAGB zu. Während noch die Frist für möglichen Widerspruch Beteiligter lief, erhielt Lenz vom LAGB am 26. November jedoch folgende Mitteilung:
"Ich habe Sie darüber zu informieren, dass durch die Firma NEPTUNE Energy Deutschland GmbH fristgerecht und formgerecht Widerspruch gegen die Herausgabe der von Ihnen beantragten Unterlagen eingereicht wurde. Bis zur Bestandskraft des Bescheides ist angesichts der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs keine Herausgabe der Unterlagen möglich. Über den Ausgang des Widerspruchsverfahrens werden Sie, soweit keine Beteiligung erfolgen sollte, informiert."
Demnach läuft derzeit eine Auseinandersetzung zwischen LAGB und Neptune: LAGB genehmigt die Veröffentlichung der Unterlagen, Neptune will sie geheim halten. Dies zeigt einmal mehr, welches Verhältnis Neptune zur "Transparenz" hat. - Auch im Kontext der von Neptune geplanten Lithiumförderung in der Altmark sollte man nicht vergessen, wie es mit der praktischen Unternehmensphilosophie dieser Firma bestellt ist.
Die Fragwürdigkeiten im Ausschreibungsverfahren bleiben im Moment also dunkel, werden aber doch wohl spätestens im Klageverfahren des BUND aufgeklärt werden.
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