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3. April 2018
Deutsche Umwelthilfe kritisiert Amazon, Media Markt und andere Onlinehändler wegen massiven Rechtsverstößen bei der Rücknahme von Elektroschrott
Tests zur Umsetzung der Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten bei Onlinehändlern ergaben systematische Gesetzesverstöße bei mehr als der Hälfte der untersuchten Unternehmen – DUH kritisiert die behördliche Nichtkontrolle und massive Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des stationären Handels – Nichtumsetzung gesetzlicher Pflichten durch Onlinehändler und Schikanen bei der Rücknahme mitverantwortlich für Nichterreichung gesetzlicher Sammelquoten – DUH wird gegen festgestellte Rechtsverstöße konsequent vorgehen – Onlinehandel muss verbraucherfreundliche Rücknahme von Elektroschrott gewährleisten
Berlin, 3.4.2018: Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch bei Händlern abgeben. Damit will die Bundesregierung die aktuell viel zu niedrige Sammelmenge von etwa 40 Prozent erhöhen und mehr Elektrogeräte in die Wiederverwendung und das Recycling bringen. Aktuell durchgeführte Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei 30 Onlinehändlern zeigen jedoch, dass die Mehrzahl der untersuchten Handelsfirmen, darunter große Unternehmen wie Amazon, Media Markt, Saturn, Conrad und Bauhaus, gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen. Insgesamt 16 der 30 untersuchten Onlinehändler verstießen gegen die gesetzlichen Informations- oder Rücknahmepflichten zu ausgedienten Elektrogeräten. Aber auch Unternehmen, die korrekt gesetzliche Mindeststandards umsetzen, erschweren die Rückgabe durch umständliche Anfragen beim Kundendienst, einen hohen Packaufwand oder versteckte Informationen.
Die DUH fordert den Handel auf, die festgestellten Gesetzesverstöße sofort zu beenden, Verbraucher aktiv darüber aufzuklären, wie sie ihre alten Elektrogeräte zurückgeben können und die Rückgabe einfach und verbraucherfreundlich zu gestalten. Ziel müsse es sein, bis 2019 mindestens 65 Prozent der Elektroaltgeräte für die Wiederverwendung aufzubereiten oder zu recyceln. Die DUH wird die Rücknahmepflicht im Handel weiterhin kontrollieren und konsequent gegen Gesetzesverstöße vorgehen.
„Bei der Nichtumsetzung gesetzlicher Rücknahme- oder Informationspflichten durch Onlinehändler wie Amazon handelt es sich um keine Einzelfälle, sondern faktisch um einen branchenweiten Boykott zu Lasten der Umwelt und Verbraucher. Zudem ist es eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Ladengeschäften, die eine funktionierende Rücknahmelogistik vorhalten und finanzieren müssen. Es gehört ein hohes Maß an Verantwortungslosigkeit dazu, Umweltgesetze, die bereits seit mehr als anderthalb Jahren gelten, zu ignorieren und Verbraucher mit ihrem Elektroschrott allein zu lassen. Solange die für die Kontrolle des Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der Vollzug der Informations- und Rücknahmepflichten durch die Bundesländer müsse sofort und konsequent umgesetzt werden. Ohne einen funktionierenden Vollzug können die gesetzlichen Mindestsammelquoten für Elektroaltgeräte und Elektroschrott nicht erreicht werden.
„Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass beispielsweise der Online-Handel von Bauhaus nach eigener Aussage nur unbeschädigte Elektrogeräte zurücknimmt, obwohl das Gesetz eine solche Einschränkung nicht erlaubt und viele Altgeräte gerade deshalb zurückgegeben werden, weil sie nicht mehr funktionieren“, kritisiert Resch.
Andere Onlinehandelsunternehmen wie Amazon, Saturn oder Media Markt stehlen sich zudem durch praxisuntaugliche Rücksendeangebote aus der Verantwortung. „Wenn Verbraucher bei einem Onlinehändler alte Elektrogeräte zurückgeben wollen, müssen sie sich oft durch eine Vielzahl von Webseiten klicken, dabei jede Menge persönlicher Daten preisgeben und am Ende die Geräte selbst aufwendig verpacken. Das schreckt viele Verbraucher ab und darauf spekuliert der Onlinehandel“, erklärt der Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer. Die paketgestützte Rückgabe könne lediglich als Ergänzung des Rücknahmeangebots dienen. Stattdessen sollten Onlinehändler flächendeckende stationäre Sammelmöglichkeiten schaffen.
Hinzu kommt, dass sich Energiesparlampen nicht für den Paketversand eignen, da diese Quecksilber beinhalten und Bruchgefahr besteht. Onlinehändler wie etwa Medion fordern Ihre Kunden jedoch genau dazu auf. Amazon, Conrad, Redcoon und Saturn bieten zum Versand von quecksilberhaltigen Energiesparlampen zudem DHL-Rücksendeetiketten an, obwohl DHL den Versand aus gefahrgutrechtlichen Gründen ausschließt. Es werden somit keine ordnungsgemäßen Abgabemöglichkeiten für Energiesparlampen angeboten, womit klar gegen das Elektrogesetz verstoßen wird.
Bei Onlinehändlern wie zum Beispiel Bauhaus, Cyberport, Ikea oder Hornbach müssen sich Verbraucher vor der Abgabe bestimmter Elektrogeräte per E-Mail oder Telefon an den Kundenservice wenden. „Der Aufwand, sich mit dem Kundenservice auseinanderzusetzen, schreckt viele Kunden ab. Wenn, wie im Fall von Bauhaus und Cyberport, die E-Mail-Anfrage schlicht nicht beantwortet wird, wird offenkundig, wie groß der Widerstand dieser Firmen ist, alte Elektrogeräte zurückzunehmen“, kritisiert Sommer.
„Noch immer wissen viele Verbraucher nicht, wo und wie alte Elektrogeräte abgegeben werden können. Daher ist es wichtig, dass die Händler ihren Informationspflichten nachkommen und über die Rückgabemöglichkeiten informieren. Bei Händlern wie Cyberport, Dell, Hagebaumarkt, Hellweg, Hornbach oder Lidl-Online sind die Informationen selbst bei einer gezielten Suche kaum auffindbar, indem sie etwa in den AGBs versteckt sind“, sagt Sommer. Die DUH fordert, dass ein gut sichtbarer Hinweis zu den Entsorgungsmöglichkeiten oder ein Link, der zu diesen Informationen führt, auf jeder Produktseite mit Elektrogeräten vorhanden sein muss.
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