Lahr (ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH lässt erstmals in einem ihrer Verfahren eine europarechtliche Fragestellung zur Typengenehmigung (EG-Übereinstimmungsbescheinigung, CoC-Papier) vor dem Oberlandesgericht Braunschweig und dem Oberlandesgericht München in 2 Berufungsverfahren klären. Dieses Verfahren wird wegweisend sein für weitere Entscheidungen im VW Abgasskandal, wenn es um Klagen gegen VW direkt geht. Das Verfahren vor dem OLG Braunschweig hat deshalb besondere Brisanz, weil ein Rechtsdienstleister angekündigt hat, Ansprüche für 100.000 Geschädigte geltend zu machen. Eine erste Klage soll durch den Rechtsdienstleister nach Presseberichten am 03.01.2017 vor dem Landgericht Braunschweig eingereicht worden sein. Es handelt sich dabei nicht um die erste Klage, die sich mit der Frage des EU-Rechts beschäftigt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat diese Frage bundesweit in mehreren hundert Fällen vor verschiedenen Landgerichten gegen die Volkswagen AG anhängig gemacht. Erstmals müssen sich jetzt auch Obergerichte wie das OLG Braunschweig und das OLG München mit dieser Frage befassen.
Der Kläger in diesem Verfahren hatte gegen die Volkswagen AG vor dem Landgericht Braunschweig im Jahre 2016 eine Klage erhoben. Er hat das Fahrzeug durch Kaufvertrag direkt von der Volkswagen AG erworben und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Daneben hat er geltend gemacht, dass die so genannte EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch ist. Anders gesagt: VW hat nach Ansicht des Klägers gegen EU-Recht verstoßen und muss deshalb das Fahrzeug zurücknehmen. Das Landgericht Braunschweig hat die Klage abgewiesen und mitgeteilt, dass der Kläger nicht arglistig getäuscht worden sei. Dagegen hat der Kläger über seine Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Berufung eingelegt. Im Rahmen des Berufungsverfahrens macht die Kanzlei geltend, dass die EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch ist und VW gegen EU-Recht verstoßen hat. Eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts gegen VW wäre richtungsweisend für alle weiteren Gerichtsverfahren.
Bei der EG-Übereinstimmungsbescheinigung handelt es sich nach der Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG um eine Erklärung des Herstellers des Fahrzeugs gegenüber dem Käufer, dass das Fahrzeug allen europarechtlichen Regelungen entspricht. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt die Auffassung, dass diese EG-Übereinstimmungsbescheinigung falsch ist. Nach Ansicht der Kanzlei entspricht das Fahrzeug des Klägers gerade nicht den europarechtlichen Vorschriften, weil die Volkswagen AG nach Aussage des KBA eine illegale Abschalteinrichtung verwendet hat, die nach EU-Recht unzulässig ist. Deshalb haftet die Volkswagen AG nach Ansicht der Kanzlei für den entstandenen Schaden. Der Kläger macht daher vor dem OLG Braunschweig geltend, dass die Volkswagen AG das Fahrzeug zurücknehmen muss.
Auch vor dem Oberlandesgericht München ist die Frage des EU-Rechts derzeit anhängig im Rahmen eines Berufungsverfahrens. Auch dieses Verfahren wird von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführt. Das Landgericht München II hatte einer Klage gegen einen Händler stattgegeben, die Klage gegen VW aber abgewiesen. Dagegen wehrt sich der Kläger mit der Hilfe des EU-Rechts.
Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der federführend bisher mehr als 1.000 Klageverfahren gegen Händler und teilweise auch gegen die Volkswagen AG führt, teilt dazu mit: "Wir werden in der 1. Jahreshälfte 2017 weitere 2.000 Klagen gegen verschiedene Händler und auch gegen die Volkswagen AG erheben. Wir halten insbesondere den Schadensersatzanspruch aufgrund einer fehlerhaften EG-Übereinstimmungsbescheinigung für sehr erfolgversprechend, so dass wir der Ansicht sind, dass die Geschädigten zu ihrem Recht kommen werden und die Volkswagen AG Schadensersatz leisten muss."
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist führend im VW Abgasskandal und vertritt und berät im VW Abgasskandal mehr als 30.000 Geschädigte und hat gegenüber Händlern und VW bereits mehr als 1.000 Klagen bundesweit bei verschiedenen Landgerichten erhoben. Es sind zwischenzeitlich zahlreiche Urteile zugunsten der Geschädigten ergangen.
4. Januar 2017
Dienstwagencheck der Deutschen Umwelthilfe: Drei "Grüne Karten" für Leitung des Umweltbundesamtes, der Bundesanstalt für Gewässerkunde sowie des Bundespresseamtes
Berlin (ots) - DUH untersuchte den CO2-Ausstoß der Dienstfahrzeuge sowie Mobilitätsstrategien von 29 deutschen Bundesbehörden und 18 öffentlichen Unternehmen und Landesbanken - Acht öffentliche Unternehmen bzw. Landesbanken verweigern die Auskunft und setzen erneut auf Intransparenz - Erfreuliche Entwicklung bei den Mobilitätsstrategien: DUH würdigt vorbildliche 'Best Practice' Beispiele - DUH-Bundesgeschäftsführer Resch fordert ab 2017 Stopp der Anschaffung von Diesel-Pkw für alle öffentlich finanzierten Institutionen
Zum sechsten Mal stellt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Ergebnisse ihrer jährlichen Dienstwagenstudie unter Bundesbehörden, öffentlichen Unternehmen und Landesbanken vor (zur den Ergebnissen: http://l.duh.de/p170104). Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation untersuchte bei den Behörden den CO2-Ausstoß der Dienstwagen der Leitung sowie der Gesamtflotte. Bei den öffentlichen Unternehmen und Landesbanken analysierte sie zusätzlich den CO2-Ausstoß der Vorstandsflotte.
Die DUH zeichnet 2016 nur drei Behördenleiter mit einer "Grünen Karte" aus. Vorrausetzung für die Auszeichnung ist die Unterschreitung eines CO2-Ausstosses von unter 124 g/km sowie Elektro-, Erdgas-, Benzin-Hybrid oder Benzinantrieb. Diesel-Pkw werden wegen ihrer hohen Realemissionen vom giftigen Dieselabgas Stickstoffdioxid (NO2) grundsätzlich abgewertet und erhalten generell keine "Grüne Karte".
"Es freut uns, dass neben den beiden Präsidentinnen von Umweltbehörden auch Steffen Seibert vom Bundespresseamt mit positivem Beispiel voranfährt und zeigt, dass man auch ohne schmutzigen Dieselantrieb mobil sein kann. Nachdem viele europäische Stadtverwaltungen und zuletzt unser Nachbar Luxemburg das 'Aus' für Diesel-Behördenfahrzeuge beschlossen haben, fordert die DUH von allen öffentlich finanzierten Institutionen einen Stopp der Anschaffung von Diesel-Pkw. Durch unsere Klagen werden wir Diesel-Fahrverbote ab 2018 durchsetzen. Behörden, Landesbanken und öffentliche Unternehmen sollten diese Verkehrswende nicht verschlafen, sondern sobald wie möglich auf umweltfreundliche Antriebsarten umsteigen", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Den umweltfreundlichsten Dienstwagen fährt Maria Krautzberger vom Umweltbundesamt mit einem Ausstoß von 102 g CO2/km. Der Dienstwagen von Birgit Esser von der Bundesanstalt für Gewässerkunde hat einen Ausstoß von 107 g CO2/km und landet damit auf dem zweiten Platz. Die dritte "Grüne Karte" geht an Steffen Seibert vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit einem Ausstoß von 121 g CO2/km. Steffen Seibert gehörte im letzten Jahr mit seinem Dienstwagen und einem Ausstoß von 158 g CO2/km noch zu den Schlusslichtern und verbesserte sich in diesem Jahr deutlich. Die drei Ausgezeichneten setzen positive Akzente und erfüllen bei der Wahl eines klimafreundlichen Dienstwagens eine wichtige Vorbildfunktion.
Enttäuschend fällt dagegen das Ergebnis bei den Chefs der öffentlichen Unternehmen und Landesbanken aus: Von den 18 befragten öffentlichen Unternehmen und Landesbanken verweigerten acht der DUH die Auskunft, die Mehrheit der übrigen Unternehmenschefs verfehlt bei der Wahl ihrer Dienstwagen klar die EU-Klimaziele von 130 g CO2/km.
Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit und Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurde als Schlusslicht aus dem Jahr 2015 von Tanja Gönner, Vorstandssprecherin der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, abgelöst. Ihr Dienstwagen stößt 158 g CO2/km aus und liegt deutlich über dem EU-Grenzwert von 130 g CO2/km. Frank-Jürgen Weise verbesserte sich zwar zum Vorjahr von 169 g CO2/km auf 142 g CO2/km, dennoch ist auch dieser Wert stark verbesserungsfähig.
Eine positive Entwicklung ist dagegen beim durchschnittlichen Flottenausstoß erkennbar. Sowohl für die Behörden als auch für die Landesbanken und öffentlichen Unternehmen lässt sich dieses Jahr ein durchschnittlicher Ausstoß von 123 g CO2/km verzeichnen. Spitzenreiter ist die BwFuhrparkService GmbH mit einem durchschnittlichen Flottenausstoß von 97 g CO2/km, gefolgt vom Bundesamt für Naturschutz mit einem durchschnittlichen CO2-Ausstoß von 99 g/km. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mit einem durchschnittlichen Ausstoß von 187 g CO2/km bei weitem die klimaschädlichste Flotte und hat sich zum Vorjahr sogar noch um 7 g CO2/km verschlechtert.
Die DUH untersuchte zudem, mit welcher Mobilitätsstrategie die Behörden und Unternehmen Dienstreisen vermeiden, ihre Mobilität auf umweltfreundlichere Verkehrsträger verlagern oder Anreize zum Verzicht oder zur Wahl eines weniger schädlichen Dienstwagens geben. Als zukunftsweisend schätzt die DUH die Ansätze der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, der Bundesdruckerei GmbH, der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH und des Umweltbundesamtes ein, die jeweils in drei von fünf Kategorien vorbildliche Anreize setzen. Besonders lobenswert ist die Bundesdruckerei GmbH, die bereits in vier Kategorien einen innovativen Ansatz verfolgt. Dienstwagenberechtigte Mitarbeiter haben zum Beispiel die Möglichkeit, anstelle eines Dienstwagens eine BahnCard 100 zu wählen und damit klimafreundlich mobil zu sein. Zudem konnte das öffentliche Unternehmen mit einem festen CO2-Grenzwert überzeugen und der Festlegung auf einen maximalen Flottengesamtausstoß von 90 g CO2/km für 2020. Auch der Radverkehr wird zunehmend unterstützt: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellt Dienstfahrräder zur Verfügung und fördert die Nutzung privater Fahrräder durch eine Nutzungspauschale. Das Umweltbundesamt bietet den Beschäftigten zusätzlich Dusch- und Umkleidemöglichkeiten und einen Fahrradreparaturservice an. Besonders engagiert zeigen sich auch die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, die Mobilitätstage für ihre Mitarbeiter anbieten und die Elektromobilität durch mit Ökostrom betriebene Ladesäulen fördern.
Hintergrund:
Der EU CO2-Flottenzielwert von 130 g /km wird bis zum Jahr 2020 auf 95 g CO2/km verschärft. Die DUH passt daher für die Dienstwagenumfrage ihre Bewertungskriterien jährlich schrittweise an und verschärft diese. Für den Erhalt einer "Grünen Karte" liegt der Wert in diesem Jahr bei 124 g CO2/ km - bezogen auf alle Antriebsarten außer Diesel.
Das Ranking stützt sich wie in den letzten Jahren auf die offiziellen beim Kraftfahrt-Bundesamt hinterlegten Angaben zum durchschnittlichen CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km). Bei Elektro-Pkw sowie Plug-In Hybriden legt die DUH die mit der Stromerzeugung verbundene durchschnittliche CO2-Emission laut Berechnungen des Umweltbundesamtes zugrunde. Eine Berücksichtigung individueller Tank- bzw. Strombezugsquellen (Biodiesel beziehungsweise Ökostrom) unterbleibt, da ansonsten ein Vergleich des Energieverbrauchs und der durch den Gebrauch der Fahrzeuge verursachten CO2-Emissionen unmöglich gemacht würde.
Weitere Informationen:
Zu den Ergebnistabellen: http://l.duh.de/p170104
Zu den DUH-Dienstwagenumfragen: http://www.duh.de/dienstwagencheck/
3. Januar 2017
Stichtage im EEG 2017 und Änderungen bei Bürgerenergiegesellschaften beachten
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Die Zeit läuft. Bis
31.12.2016 zugegangene Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
zur Errichtung von Windenergieanlagen müssen zwingend an das Anlageregister
der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Letzter möglicher Termin dafür ist
der 31.01.2017. Nur so lässt sich die Möglichkeit erhalten noch die
fortgeschriebene EEG-Vergütung bei einer Errichtung in den Jahren 2017 und
2018 zu nutzen. Wer den Termin verpasst kann sich nur noch in
Ausschreibungen um einen Zuschlag bemühen.
Auch ein zweiter Termin ist unbedingt zu beachten. Wer mit einem
bis 31.12.2016 genehmigten Projekt in Ausschreibungen gehen will, muss dies
der Bundesnetzagentur bis 28.02.2017 schriftlich mitteilen.In der letzten Sitzungswoche des Bundestages wurden im Dezember außerdem erste Änderungen am EEG 2017 beschlossen. Besonders betroffen sind hiervon die Reglungen zu Bürgerenergiegesellschaften. Danach gibt es nun das Verbot Verträge zur Übertragung von Anteilen oder Stimmrechten oder sonstige Absprachen zur Umgehung der Voraussetzungen zu treffen. Außerdem wird eine zweijährige Haltepflicht nach Inbetriebnahme eingeführt, die nachzuweisen ist. Sollte dieser Nachweis nicht erfolgen, fällt die Vergütung auf den Gebotswert zurück. Neu ist auch, dass sich für Bürgerenergiegesellschaften zwei unterschiedliche Preiszonen (Netzausbaugebiet und übriges Gebiet) geben können, wenn sich im Netzausbaugebiet mehr Bürgerenergiegesellschaften um einen Zuschlag bemühen als insgesamt an Ausschreibungsvolumen bereit steht. Der Bundesverband WindEnergie stellt ausführliche Hintergrundinformationen zum EEG 2017 zur Verfügung:
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Zu viel giftiges Ammoniak in der Luft: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Bundesregierung
DUH setzt sich vor dem Verwaltungsgericht Köln für Verringerung der gesundheits- und umweltschädlichen Ammoniakbelastung ein – Ursache Nummer eins ist die intensive Landwirtschaft – Neue EU-Richtlinie verlangt erneuertes nationales Programm zur Luftreinhaltung
Berlin, 3.1.2016: Der geltende Grenzwert für den Ausstoß von Ammoniak wird in Deutschland seit Jahren überschritten. Die dadurch entstehende Luftbelastung gefährdet Umwelt und Gesundheit. Am 19. Oktober 2016 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit Unterstützung der britischen NGO ClientEarth beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), eingereicht. Die DUH verlangt die Aufstellung eines wirksamen nationalen Programms zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwertes. Auch mit der am 31.12.2016 in Kraft getretenen EU-Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NERC) wächst der Handlungsdruck auf die Bundesregierung.
Die seit 2010 in Deutschland verbindlich einzuhaltende Höchstmenge für Ammoniak (NH3) beträgt 550 Kilotonnen pro Jahr. Dieser Wert wird seit sechs Jahren um 17 bis 22 Prozent überschritten – in den vergangenen Jahren mit steigender Tendenz. Trotzdem weigert sich die Bundesregierung, einen effektiven Maßnahmenplan zu entwickeln und umzusetzen.
„Die Bundesregierung geht einmal mehr mit schlechtem Beispiel voran. Unsere mehrjährigen Gespräche und außergerichtlichen Versuche, die Bundesregierung zur Einhaltung von EU-Recht zu bewegen, sind gescheitert. Daher werden wir die untätigen Bundesminister Hendricks und Schmidt auf dem Klageweg dazu bewegen, endlich einen wirksamen Maßnahmenkatalog zu verabschieden und umzusetzen, um Umwelt und Gesundheit der Menschen zu schützen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
“Die Landwirtschaft muss ihre Rolle bei der Reduzierung der Luftverschmutzung ernst nehmen. Landwirtschaftliche Emissionen tragen zu den jährlich hunderttausenden vorzeitigen Todesfällen in der EU bei. In vielen Ländern wird der Landwirtschafssektor von den Regierungen bevorzugt behandelt. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Landwirtschaft ihre Ammoniakemissionen verringert. Die Gesundheit der Menschen und die Gesundheit der Umwelt stehen auf dem Spiel“, sagt Ugo Taddei, Rechtsanwalt der britischen Nichtregierungsorganisation ClientEarth.
Ammoniak wandelt sich in der Atmosphäre zu Feinstaub um und trägt damit erheblich zur Luftverschmutzung bei. Feinstaub in der Luft ist Ursache von Herzkreislauf- und Atemwegserkrankungen, er reduziert die Lungenfunktion und verursacht Krebs. Durch die Belastung der Atemluft mit Feinstaub kommt es jährlich allein in Deutschland zu mehr als 47.000 vorzeitigen Todesfällen.
Über 90 Prozent der Ammoniakemissionen in Europa stammen aus der Landwirtschaft. Der größte Teil entsteht in der Tierhaltung. In geringerem Maß trägt auch der Einsatz von Kunstdünger im Ackerbau zu den Emissionen bei. Effektive und kostengünstige Maßnahmen zur Reduktion von Ammoniakemissionen wie die Abdeckung des Düngers bei der Lagerung sowie Verbesserungen bei der Gülleausbringung sind längst bekannt, werden jedoch nicht konsequent umgesetzt.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, unterstreicht die Klagebefugnis der DUH: „Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2011 entschieden, dass Verbände wie die DUH berechtigt sind, nationale Programme zur wirksamen Umsetzung der Emissionshöchstmengen einzufordern. Dieses Recht setzen wir mit der Klage um. Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sind nun gleichermaßen in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zur Verringerung der Ammoniakemissionen auf den Weg zu bringen.“
Hintergrund:
Nationale Emissionshöchstmengen für Ammoniak und andere Schadstoffe wie Schwefeldioxid, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen und Feinstaub waren bislang in der EU-Richtlinie 2001/81/EG (NEC-Richtlinie) festgelegt. Über deren Revision wurde drei Jahre lang verhandelt. Am 8. Dezember 2016 hat der Ministerrat der EU nun neue Reduktionspflichten für Luftschadstoffe beschlossen. Am 31.12.2016 trat die überarbeitete Richtlinie über Nationale Emissionsreduktionsziele (NERC) in Kraft.
Links:
Informationen zu Ammoniak: http://www.duh.de/projekte/projekte/ammoniak/
Mehr zur Richtlinie über Nationale Emissionshöchstmengen: http://www.duh.de/themen/projekte/russfrei-fuers-klima/nerc/
Stellungnahme Ammoniak: http://l.duh.de/lwmxc
2. Januar 2017
Stilllegung des AKW Lingen 2 statt Plutoniumeinsatz
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU), der niedersächsische Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) sowie Anti-Atomkraft-Organisationen in Nordrhein-Westfalen fordern von der Landesregierung in Hannover das sofortige und endgültige Aus für das Atomkraftwerk Lingen 2. Das Atomkraftwerk, das auch AKW Emsland genannt wird, ist derzeit für einen Brennelementwechsel für ca. 10 Tage außer Betrieb. Letzte Woche wurde dabei ein Lagerschaden an einem Motor einer Nebenkühlwasserpumpe festgestellt.
Der BBU warnt, dass erneut plutoniumhaltige Brennelemente im AKW Lingen 2 eingesetzt werden sollen. Zur Entstehung von Krebs reicht vermutlich schon eine Menge von wenigen Mikrogramm Plutonium aus. „Niedersachsens Umweltminister Wenzel muss endlich dafür Sorge tragen, dass das AKW Lingen 2 nicht länger die Bevölkerung im Emsland und weit darüber hinaus gefährdet. Er ist der zuständige Minister, der die Betriebsgenehmigung für das AKW aufheben kann“, so BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz.
Den offiziellen Plänen zufolge soll das AKW Emsland noch sechs Jahre bis Ende 2022 laufen. Umweltverbände und Anti-Atomkraft-Initiativen fürchten, dass es in der Zeit noch zu zahlreichen Störfällen kommen kann. Grundsätzlich fordert der BBU die sofortige Stilllegung aller Atomkraftwerke und Atomanlagen.
Ende Oktober 2016 haben Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbände in Lingen mit einer überörtlichen Demonstration für den sofortigen Atomausstieg demonstriert. Die Demonstration richtete sich dabei auch konkret gegen den Weiterbetrieb des AKW Emsland und der Brennelementefabrik in Lingen, in der Brennelemente für den Betrieb zahlreicher Atomkraftwerke, u. a. auch in Belgien, produziert werden.
Gegen den Weiterbetrieb der Atomanlagen in Lingen richtet sich auch die Lingen-Resolution, die bereits von weit mehr als 200 Initiativen, Verbänden und Parteigliederungen unterschrieben wurde. Weitere Organisationen können die Resolution noch mit unterschreiben. Mehr dazu unter http://bbu-online.de. Direktlink: http://bbu-online.de/…/Aktuell…/Lingen-Resolution%202016.pdf
Engagement unterstützen
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.
Warum wir das Gehirn für gute Vorsätze austricksen müssen - Wissen - Berliner Morgenpost
Warum wir das Gehirn für gute Vorsätze austricksen müssen - Wissen - Berliner Morgenpost
Mit dem Jahreswechsel stecken sich viele Menschen Ziele. Dass diese oft unerreicht bleiben, hat auch viel mit unserem Gehirn zu tun.
Mit dem Jahreswechsel stecken sich viele Menschen Ziele. Dass diese oft unerreicht bleiben, hat auch viel mit unserem Gehirn zu tun.
Windräder lassen wahrscheinlich Mais und andere Nutzpflanzen besser gedeihen
Windräder lassen wahrscheinlich Mais und andere Nutzpflanzen besser gedeihen
Windräder sind nicht überall gern gesehen, Kritiker sprechen von einer »Verspargelung der Landschaft«, Tierschützer weisen auf die Gefahr für Vögel hin. Doch neben der sauberen Energieproduktion haben Forscher nun Hinweise auf einen weiteren Nutzen entdeckt.
Windräder sind nicht überall gern gesehen, Kritiker sprechen von einer »Verspargelung der Landschaft«, Tierschützer weisen auf die Gefahr für Vögel hin. Doch neben der sauberen Energieproduktion haben Forscher nun Hinweise auf einen weiteren Nutzen entdeckt.
Legende vom teuren Ökostrom ist widerlegt
Legende vom teuren Ökostrom ist widerlegt
Zwei Wissenschaftler der RWTH Aachen haben die Kosten für den Ausbau der Ökostromerzeugung analysiert. Sie haben diese den Kosten gegenübergestellt, die auf die Verbraucher zukommen, wenn die Energiewende ausbleibt. Sie köpfen damit den Hausdrachen der alten Energiewirtschaft und ihrer Jünger in den Parlamenten und Regierungen. Die österreichische Sonnenzeitung hat die Analyse über die Entwicklung der Strompreise mit und ohne Photovoltaik- und Windkraftzubau veröffentlicht.
Zwei Wissenschaftler der RWTH Aachen haben die Kosten für den Ausbau der Ökostromerzeugung analysiert. Sie haben diese den Kosten gegenübergestellt, die auf die Verbraucher zukommen, wenn die Energiewende ausbleibt. Sie köpfen damit den Hausdrachen der alten Energiewirtschaft und ihrer Jünger in den Parlamenten und Regierungen. Die österreichische Sonnenzeitung hat die Analyse über die Entwicklung der Strompreise mit und ohne Photovoltaik- und Windkraftzubau veröffentlicht.
Migranten nicht zum Lohndumping missbrauchen
„Die geplanten Ausnahmen für Flüchtlinge und
Zuwanderer vertiefen die soziale Spaltung, befördern einen
Unterbietungswettbewerb und liefern den Konzernen billige Vorwände, um
weniger Lohn zu zahlen.
Flüchtlingen und Zuwanderern weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen, sorgt für Desintegration und Ausgrenzung. Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden. DIE LINKE fordert einen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn ohne Ausnahmen in Höhe von zwölf Euro für alle, der vor Altersarmut wirksam schützt.“
Flüchtlingen und Zuwanderern weniger als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen, sorgt für Desintegration und Ausgrenzung. Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden. DIE LINKE fordert einen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn ohne Ausnahmen in Höhe von zwölf Euro für alle, der vor Altersarmut wirksam schützt.“
Minimalistisch leben: 12 Tipps, die dein Leben einfacher machen
Minimalistisch leben: 12 Tipps, die dein Leben einfacher machen
Minimalistisch leben heißt: sich auf das Wesentliche beschränken. Dafür muss man aber nicht gleich in eine Blockhütte im Wald ziehen. Jeder kann ein bisschen mehr Minimalismus in sein Leben bringen – jeden Tag und auch jetzt sofort.
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Keine Ausnahme für Zuwanderer und Geflüchtete beim Mindestlohn
Zur
Diskussion, ob der Mindestlohn für Nachqualifizierungen gilt, die für
die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen notwendig
sind, erklärt
Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Beim
Mindestlohn gilt: Je einfacher und transparenter die Regeln sind, desto
geringer sind die Möglichkeiten, ihn zu umgehen. Darum sind klare und
rechtssichere Bestimmungen erforderlich. Wenn
es Unsicherheiten darüber gibt, bei welchen Praktika oder
Nachqualifizierungen im Rahmen der Anerkennung von Berufsabschlüssen der
Mindestlohn gezahlt werden muss, dann müssen diese ausgeräumt werden.
Sonderauslegungen
des Mindestlohngesetzes für Zuwanderer und Geflüchtete darf es nicht
geben. Es müssen dieselben Regeln für alle gelten. Darum werden wir
juristisch prüfen lassen, ob die Interpretationen
der Bundesregierung tatsächlich vom Mindestlohngesetz gedeckt sind.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
China will Elfenbein-Handel verbieten - SPIEGEL ONLINE
China will Elfenbein-Handel verbieten - SPIEGEL ONLINE
China gilt als weltweit größter Markt für Elfenbein. Nun hat die Regierung ein komplettes Handelsverbot angekündigt, Elefantenschützer loben die Entscheidung.
China gilt als weltweit größter Markt für Elfenbein. Nun hat die Regierung ein komplettes Handelsverbot angekündigt, Elefantenschützer loben die Entscheidung.
1. Januar 2017
Grevenbroich: Kraftwerke arbeiten auf Sparflamme
Grevenbroich: Kraftwerke arbeiten auf Sparflamme
Die Grevenbroicher Kohlekraftwerke haben in den vergangenen Tagen so wenig Strom produziert wie seit langem nicht. Auf bis zu 20 Prozent wurde die Leistung gedrosselt. Gründe sind Reparaturen und reichlich Energie von Windrädern. Von Carsten Sommerfeld
Die Grevenbroicher Kohlekraftwerke haben in den vergangenen Tagen so wenig Strom produziert wie seit langem nicht. Auf bis zu 20 Prozent wurde die Leistung gedrosselt. Gründe sind Reparaturen und reichlich Energie von Windrädern. Von Carsten Sommerfeld
Monika Herrmann , Widerstand ist Pflicht. Interview 31.10.16
Veröffentlicht am 26.12.2016
Monika Herrmann, Widerstand ist Pflicht. Interview am Rand der Ausstellung Überzeichneter Hass, 31.10.16 Rathaus B-Kreuzberg mit der Silvio-Meier-Preis 2016-Trägerin Irmela Mensah-Schramm
(https://www.berlinonline.de/aktuell/4...) in ihrer dort am 31.10.2016 eröffneten Ausstellung: Überzeihnet, Hass vernichtet
Rede zur Ausstellugn von Irmela Mensah-Schramm
https://www.youtube.com/watch?v=4T12m...
https://www.youtube.com/watch?v=qXMp5...)
„Messe sie nicht an Ihren Worten sondern an ihren Taten“ sagte Alfred Hausser Widerständelr
und Stuttgarter wie Irmela.
Er verbrachte Jahre im NS im Zuchthaus Ludwigsburg…..
aus dem 7. Ausstellungsblatt der Asustellung „Nur wer sich aufgibt, der ist verloren“
„Oftmals wurde uns, den Zeugen dieser Zeit, geraten, diese Vergangenheit endlich auf
sich beruhen zu lassen. Im Stillen ging man von der Hoffnung aus, dass die Vergangenheit des Nationalsozialismus mit ihren Tätern untergeht. Inzwischen wurden wir
immer wieder von ihr eingeholt und mit ihr konfrontiert und haben deshalb gelernt:
Geschichte lässt sich nicht unterschlagen, man muss sich mit ihr auseinandersetzen.“
(Aus „Der Kamerad mit der Baskenmütze“, Ursula Krause-Schmidt, Studien-
kreis deutscher Widerstand)
in: http://alfredhausser.blogsport.de/ima...
Mehr: http://alfredhausser.blogsport.de/
https://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_...
https://www.youtube.com/watch?v=SjAzF...
(https://www.berlinonline.de/aktuell/4...) in ihrer dort am 31.10.2016 eröffneten Ausstellung: Überzeihnet, Hass vernichtet
Rede zur Ausstellugn von Irmela Mensah-Schramm
https://www.youtube.com/watch?v=4T12m...
https://www.youtube.com/watch?v=qXMp5...)
„Messe sie nicht an Ihren Worten sondern an ihren Taten“ sagte Alfred Hausser Widerständelr
und Stuttgarter wie Irmela.
Er verbrachte Jahre im NS im Zuchthaus Ludwigsburg…..
aus dem 7. Ausstellungsblatt der Asustellung „Nur wer sich aufgibt, der ist verloren“
„Oftmals wurde uns, den Zeugen dieser Zeit, geraten, diese Vergangenheit endlich auf
sich beruhen zu lassen. Im Stillen ging man von der Hoffnung aus, dass die Vergangenheit des Nationalsozialismus mit ihren Tätern untergeht. Inzwischen wurden wir
immer wieder von ihr eingeholt und mit ihr konfrontiert und haben deshalb gelernt:
Geschichte lässt sich nicht unterschlagen, man muss sich mit ihr auseinandersetzen.“
(Aus „Der Kamerad mit der Baskenmütze“, Ursula Krause-Schmidt, Studien-
kreis deutscher Widerstand)
in: http://alfredhausser.blogsport.de/ima...
Mehr: http://alfredhausser.blogsport.de/
https://de.wikipedia.org/wiki/Alfred_...
https://www.youtube.com/watch?v=SjAzF...
Neuregelungen im Bereich Energie zum 1. Januar 2017
© BMWi/Maria Parussel
Mehr Wettbewerb bei der Förderung erneuerbarer Energien - Umstellung auf Ausschreibungen startet
Mit dem EEG 2017 beginnt die nächste Phase der Energiewende. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist erfolgreich - ihr Anteil lag im Jahr 2016 schon bei rund 32 Prozent und soll mit dem EEG 2017 bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent steigen. Hierzu erfolgt mit dem EEG 2017 ein Paradigmenwechsel: Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab dem 1. Januar 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Das heißt: Neue Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen stellen sich dem Wettbewerb und nehmen an Ausschreibungen teil. Der Zuschlag wird nach dem Prinzip des niedrigsten Preises vergeben.
Weitere Informationen zum EEG 2017 finden Sie hier.
Kraft-Wärme-Kopplung wird weiter ausgebaut
Hoch effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) spielt eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Die Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und zur Eigenversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz werden daher zum 1. Januar 2017 angepasst. Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW ausgeschrieben. Darüber hinaus wird die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz übertragen.
Nähere Informationen zur Kraft-Wärme-Kopplung finden Sie hier.
Schornsteinfeger vergeben ab 2017 das neue Heizungslabel
Ab 1. Januar 2016 müssen alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, ein "Energielabel" tragen. Bezirksschornsteinfeger sind künftig verpflichtet, diejenigen Heizgeräte nach zu etikettieren, die noch kein Effizienzlabel haben.
Dank des neuen Labels kann man die Effizienzklasse des alten Kessels direkt mit der Klasse neuer Heizgeräte vergleichen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell mögliche Einsparungen erkennen, denn knapp 70 Prozent der Heizkessel in Deutschland entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und verschwenden Energie und Heizkosten. Ein neuer Kessel spart bis zu 20 Prozent an Energie, CO2 und Heizkosten. Zum Label gehört auch ein kostenloses Faltblatt: Es informiert auch über Beratungsangebote, die Hausbesitzern mögliche Lösungen für eine Heizungsoptimierung aufzeigen.
Das BMWi fördert den Einbau hocheffizienter Heizungen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Heizungen mit erneuerbaren Energien über das Marktanreizprogramm (MAP). Darüber hinaus gibt es seit dem 1. August 2016 auch einen Zuschuss für den Austausch der Heizungspumpe oder den hydraulischen Abgleich.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Bessere Energieeffizienz für Fernsehgeräte
Seit Ende 2011 müssen Fernsehgeräte mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden. Das farbige Energielabel mit den Farben grün (sehr energieeffizient) bis rot (wenig energieeffizient) bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern eine wichtige Entscheidungshilfe beim Kauf energieeffizienter Produkte.
Bei Fernsehgeräten reicht die Skala des farbigen Effizienzlabels von Energieeffizienzklasse A bis Energieeffizienzklasse G. Zum 1. Januar 2017 wird die Skala auf "A++" bis "E" erweitert. Die schlechtere Energieeffizienzklasse F fällt weg. Ab Januar 2020 sollen dann die Stufen "A+++" bis "D" eingeführt werden. Sind TV-Geräte schon heute besonders energieeffizient, können Hersteller freiwillig die Einteilung "A+++" bis "D" verwenden. Dies ist ein weiterer Beitrag zu mehr Energieeffizienz in Europa.
Bei Fernsehgeräten reicht die Skala des farbigen Effizienzlabels von Energieeffizienzklasse A bis Energieeffizienzklasse G. Zum 1. Januar 2017 wird die Skala auf "A++" bis "E" erweitert. Die schlechtere Energieeffizienzklasse F fällt weg. Ab Januar 2020 sollen dann die Stufen "A+++" bis "D" eingeführt werden. Sind TV-Geräte schon heute besonders energieeffizient, können Hersteller freiwillig die Einteilung "A+++" bis "D" verwenden. Dies ist ein weiterer Beitrag zu mehr Energieeffizienz in Europa.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Bessere Energieeffizienz für Dunstabzugshauben
Auch für Dunstabzugshauben gelten europaweit Anforderungen an die Energieeffizienz sowie an das farbige Energieeffizienzlabel. Ab Anfang 2017 müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen, die schlechtere Energieeffizienzklasse F entfällt. Seit Januar 2015 müssen Dunstabzugshauben mit dem EU-Energielabel gekennzeichnet werden. Zum 20. Februar 2016 wurde die Skala auf A+ bis F (G fällt weg) erweitert. 2018 und 2020 ist eine Erweiterung der Klassifizierung auf A++ und A+++ vorgesehen.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Halogen-Metalldampf- und Quecksilberdampflampen verboten
Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen) sowie Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen), die eine Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen, dürfen ab 1. Januar 2017 weder eingebaut noch verkauft werden. HQL- und HQI-Lampen befinden sich beispielsweise in Außen- und Straßenlaternen sowie in Hallen. Die Regelungen ergeben sich aus den sogenannten Ökodesignanforderungen der Europäischen Union.
Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Weitergehende Informationen zur aktuellen Energiepolitik finden Sie im alle zwei Wochen erscheinenden Newsletter "Energiewende direkt".
Verbraucherschutz: Das Aus für die vegane Currywurst | ZEIT ONLINE
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ROBIN WOOD möchte die Bezeichnung "Politiker" für
blutleere #Lobbyisten der Agrar- und #Fleischindustrie wie Bundesagrarminister Christian Schmidt in Zukunft verbieten.
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Begriffe wie "christlich" oder "demokratisch" seien "komplett irreführend und verunsichern die Wähler", sagte ROBIN WOOD Referent Selbert der Wurst-Zeitung.
energiezukunft: Holzverbrennung ist nicht CO2-neutral
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Ist die Verbrennung von Holz und Pellets CO2-neutral? Unser Umweltverständnis der letzten 100 Jahre ist von Mythen geprägt. So teilt man bis heute die Tierwelt in Nützlinge und Schädlinge ein, obwohl längst klar ist, dass Natur nicht so einfach funktioniert. Aus derselben Mottenkiste stammt die Behauptung, Holz sei in der Verbrennung CO2-neutral.
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