Die Mehrheit der Sachverständigen war sich einig, dass Gaskraftwerke – anders als geplant – von der Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (21/1494) der Bundesregierung ausgeschlossen werden sollen. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montagmittag, 13. Oktober 2025, deutlich.
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