Die Bundesregierung aus Union und SPD will jetzt die Novellierung des CCS-Gesetzes realisieren. Die bislang noch gültige Regelung erlaubt lediglich die „Erprobung und Demonstration“ der CO2-Speicherung. Bei der Erprobung handelt es sich um die Verpressung von „insgesamt weniger als 100.000 Tonnen“, bei der Demonstration um jährliche Verpressung von 1,3 Millionen Tonnen. Bis Ende 2018 sollte nach der bisher gültigen Rechtslage die Bundesregierung die Phase der Erprobung und Demonstration evaluieren und bei entsprechendem Resultat die „Errichtung von Kohlendioxidspeichern“ – nun also im Großmaßstab – dem Bundestag vorschlagen.
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