2. Oktober 2024

Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen! | WeAct

Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen! | WeAct

Die Katholische Kirche hat sexuellen Missbrauch jahrzehntelang systematisch verheimlicht, die Täter geschützt, die Opfer ignoriert.

Nun beruft sie sich in Schmerzensgeldprozessen auf Verjährung, was sie zunächst anders versprach.

Richter* und Opferanwälte gehen von rechtsmissbräuchlichem Verhalten aus. Dies muss aber erst in höheren Instanzen geklärt werden. Bis dahin vergehen Jahre. So lange ist der Weg für erfolgreiche Klagen auf Schmerzensgeld blockiert. Damit kalkuliert die Kirche und spielt auf Zeit. Und die Opfer werden immer älter.

Machen wir gesellschaftlichen Druck und helfen wir den Stimmen in der Kirche, die heute Verantwortung übernehmen wollen und für die Folgen der Verbrechen an Kindern und Jugendlichen endlich eine gute Lösung finden wollen.

Wir fordern die deutsche Bischofskonferenz und die deutschen Ordensoberen auf: Übernehmt Verantwortung für die Taten eurer Priester!

  • Keine Einrede der Verjährung in Schmerzensgeldprozessen
  • Setzt die 2019 von der interdisziplinären Arbeitsgruppe der DBK ausgehandelten Vorschläge zur Entschädigung um.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...