Mieter und Wohnungseigentümer haben künftig einen Anspruch darauf, dass die Hausbesitzer oder die Eigentümergemeinschaft Balkonsolar-Anlagen gestatten. Allerdings können die Eigentümer über das „Wie“ der Installation mitbestimmen – sie dürfen die Montage auf diesem Wege aber nicht durch überzogene Vorgaben verhindern.
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