Wenn minderjährige Flüchtlinge ohne Eltern nach
Deutschland kommen, brauchen sie einen Vormund. Das kann neben dem
Jugendamt auch eine Privatperson sein. Welche Voraussetzungen diese
Person erfüllen muss und mit welchen Aufgaben eine ehrenamtliche
Vormundschaft verbunden ist, beschreiben die Rechtsexperten der Stiftung
Warentest in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und auf www.test.de.
Ab Volljährigkeit kann jeder Vormund werden. Verlangt wird ein erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen. Manche Jugendämter fordern auch ein Gesundheitsattest oder prüfen die persönliche Eignung und die materiellen Verhältnisse. In allen Bundesländern gibt es Flüchtlingsräte, die Ansprechpartner für Einzelvormundschaften nennen können. Dort erfährt man auch, welche Schulungsprogramme für die angehenden Vormunde angeboten werden.
Der ausführliche Artikel erscheint in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 18. Mai 2016 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/vormund-fluechtlinge abrufbar.

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