Erfolgreiche
EU-Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe – Bundesregierung streicht
Ausnahmeregelung, die das Verbrennen und Recyceln von Abfällen seit 2012
gleichstellte – Deutsche
Umwelthilfe kritisiert Umweltministerin Hendricks dafür, dass
Wertstoffe jahrelang unnötig verbrannt wurden
Berlin, 18.5.2016:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Jahr 2012 eine EU-Beschwerde
wegen Nichtumsetzung
der europäischen Abfallhierarchie eingereicht, die nun Erfolg zeigt.
Das Verbrennen und Recyceln von Abfällen soll durch eine geplante
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes neu geregelt werden. 2012
wurde durch den damaligen Umweltminister Norbert Röttgen
(CDU) die so genannte „Heizwertklausel“ in das
Kreislaufwirtschaftsgesetz eingefügt. Der Passus stellte die
energetische und stoffliche Verwertung von Abfällen gleich, sofern der
Heizwert des Abfalls mindestens 11.000 Kilojoule je Kilogramm betrug.
Durch diese
Regelung wurden jahrelang hunderttausende Tonnen von Wertstoffen
verbrannt, anstatt recycelt zu werden.
Die
DUH hatte bereits im Mai 2011 während der Notifizierung des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes gemeinsam mit den Umweltverbänden BUND,
NABU und DNR die EU-Kommission auf die Nichtumsetzung
der EU-Abfallhierarchie hingewiesen und im April 2012 eine offizielle
Beschwerde gegen Deutschland in Brüssel eingereicht. Die EU-Kommission
teilte die Einschätzung der DUH und leitete im Jahr 2014 ein förmliches
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
ein.
„Die
europäische Abfallhierarchie schreibt das Recycling von Abfällen noch
vor der Verbrennung vor, weil dadurch wertvolle Rohstoffe erhalten
bleiben anstatt sie zu zerstören.
Die Gleichstellung der stofflichen und thermischen Verwertung war ein
Geschenk des damaligen Umweltministers Norbert Röttgen an die
Abfallverbrennungslobby. Die sogenannte Heizwertklausel war ein Fehler
mit negativen Folgen für die Recyclingindustrie, weil
sie zur massenhaften Verbrennung recyclingfähiger Abfälle führte“,
kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Nach seiner Einschätzung habe Umweltministerin
Hendricks die kontraproduktive Regelung viel zu spät und erst nach der
Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsfahrens durch die
EU-Kommission beendet. Sie sei daher für die unnötige
Verbrennung von Wertstoffen seit dem Jahr 2014 mit verantwortlich.
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