26. August 2013

Enteignungsregelung aus der Nazizeit: SPD-Politiker Freese gegen Änderung des Bergrechts – Kritik von Betroffenen

ig-welzowBei einer Wahlkampfveranstaltung in Drebkau am Anfang der Woche sprach sich der Lausitzer Bundestagskandidat der SPD und das Mitglied im Aufsichtsrat der Braunkohlesparte von Vattenfall Ulrich Freese gegen eine Änderung des Bundesbergrechts aus. 

Gegenüber der Bürgerinitiative „Vermutete Bergschäden“ aus Welzow und Neupetershain (Landkreis Spree-Neiße) erklärte der SPD-Politiker, eine Änderung des Bundesberggesetzes sehe er als nicht nötig an.

Enteignung zum Zwecke einer Tagebauerweiterung diene der allgemeinen Notwendigkeit, so der Braunkohlelobbyist Freese. Er begründete seine Meinung mit den Arbeitsplätzen bei Vattenfall. Dass er sich dabei auf Nazirecht berufen wisse er, erklärte er gegenüber den Mitgliedern der Bürgerinitiative Hannelore Wodtke und Petra Franz.

Von der Schaffung des Bergrechts in der Kaiserzeit bis zur Weimarer Republik durfte niemand gegen seinen Willen enteignet werden, berichtet Wodtke. Erst unter Hitler trat eine Verschärfung ein. Bis 1937 hieß es im "Allgemeinen Berggesetz", dass ein Grundeigentümer "niemals" gezwungen werden kann, "mit Wohn-, Wirtschafts- oder Fabrikgebäuden bebauten Grund" abzutreten. Unter der Nazi-Herrschaft fiel dieses Verbot, und in der Bundesrepublik blieb es dabei, dass bei "überwiegenden öffentlichen Interessen" auch Wohn- und Betriebsgrundstücke abzutreten sind. Doch wer hat jemals festgestellt, was öffentliche Interessen und das Wohl der Allgemeinheit sind?

„Die über 3000 Menschen die aktuell in der Lausitz von Umsiedlung und Vertreibung durch neue Tagebau bedroht sind, haben durch das antiquierte Bergrecht nahezu keine Widerspruchsrechte“, kritisierte Wodtke. Auch stehen Menschen, die am Rand von Tagebauen leben müssen, oft hilflos dem Bergbauunternehmen gegenüber. Im Gegensatz zum Steinkohlebergbau müssen Betroffene auf eigene Kosten Schäden nachweisen. Die Beweislast liege laut dem Berggesetz bei den Betroffenen.

„Das Bergrecht muss reformiert werden und den Bedürfnissen des 21. Jahrhundert angepasst werden“, so  Wodtke. Die Bürgerinitiative fordert die Abschaffung der Enteignungsregelung aus der Nazizeit und die Änderung der Beweislastumkehr als dringlichste Punkte.

Die Bürger aus der Lausitz setzen nun ihre Hoffnungen auf parlamentarische Vorstöße aus den Braunkohleländern Brandenburg und Nordrhein-Westfalen.  So habe das Brandenburger Landesparlament auf Initiative der Landtagsabgeordneten Sabine Niels (Grüne) und Monika Schulz-Höpfner (CDU) einer Prüfung einer Bundesratsinitiative für eine Beweislastumkehr und der Einrichtung Schiedsstelle für Bergbaubetroffene zugestimmt. Im Wirtschaftsausschuss des Landtages soll darüber im Herbst beraten werden. Auch in Nordrhein-Westfalen zeigt sich Bewegung ab. Dort beantragte die rotgrüne Regierungskoalition Anfang Juli 2013 ebenfalls eine Bundesratsinitiative für eine Beweislastumkehr, die aller Voraussicht im September Plenum in Düsseldorf behandelt wird.


http://www.kein-weiteres-dorf.de/index.php/presse/34-enteignungsregelung-aus-der-nazizeit-spd-politiker-freese-gegen-aenderung-des-bergrechts-kritik-von-betroffenen

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