14. Juli 2013

Gutachten: Auch AKW nicht gegen Flugzeugabstürze geschützt

.ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomenergie
Pressemitteilung

Hamburg, 10. Juli 2013



Gutachten: Auch AKW nicht gegen Flugzeugabstürze geschützt

Nach Brunsbüttel-Urteil zu Zwischenlager warnt Ex-Atomaufseher:
Atomkraftwerke sind genauso verwundbar wie die Castor-Hallen. Schon
mittelgroßer Flieger kann Super-GAU verursachen


Wegen mangelhaften Schutzes gegen Flugzeugabstürze hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig Mitte Juni die Genehmigung des
Zwischenlagers Brunsbüttel kassiert. Doch wie ist es um den Schutz der
neun noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland bestellt?
.ausgestrahlt hat den ehemals höchsten technischen Experten der
Bundesatomaufsicht, Dipl.-Ing. Dieter Majer, Ministerialdirigent a.D.,
beauftragt, die Auswirkungen von Flugzeugunglücken und gezielt
herbeigeführten Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke zu analysieren.

Majers gutachterliche Stellungnahme kommt zu einem erschreckenden
Ergebnis: Keines der neun in Deutschland noch laufenden Atomkraftwerke
ist gegen den Absturz eines Passagierflugzeuges ausgelegt.

Schon der Absturz eines Fliegers mittlerer Größe kann Majer zufolge in
jedem der AKW zur Kernschmelze führen. Die Durchschlagskraft
insbesondere der Triebwerkswellen, die enormen Erschütterungen durch den
Aufprall des schweren Fliegers, die Kerosinbrände und -explosionen
können Sicherheitsbehälter, Reaktordruckbehälter, Kühl- und
Notstromsysteme sowie Rohre, Stromleitungen und/oder
Steuerungseinrichtungen so stark beschädigen, dass der Reaktor völlig
außer Kontrolle gerät und auch das Personal keine Möglichkeit mehr hat,
wichtige Notmaßnahmen einzuleiten.

Wegen der Beschädigung oder gar Zerstörung des Sicherheitsbehälters
können die radioaktiven Stoffe aus dem Reaktor sofort und ungehindert in
die Umgebung gelangen. Ein solcher Super-GAU würde großräumig schwere
Schäden verursachen. Alle bisherigen Versuche, die AKW gegen
Flugzeugabstürze zu schützen, etwa durch Vernebelungsanlagen, sind Majer
zufolge gescheitert.

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt:

„Was für Zwischenlager gilt, muss erst recht auch für die AKW selbst
gelten: Ein Reaktor, der noch nicht einmal gegen den Absturz eines
Passagierflugzeugs mittlerer Größe geschützt ist, darf nicht
weiterlaufen. Die Regierung muss die Betreiber zwingen, ihre Meiler
abzuschalten, solange diese nicht nachgewiesen haben, dass sie auch den
Absturz eines großen Flugzeugs unbeschadet überstehen.“


Die gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen von
Flugzeugunglücken und gezielten Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke
finden sie online als PDF unter
http://www.ausgestrahlt.de/flugzeugabsturz

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