.ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomenergie
Pressemitteilung
Hamburg,
10. Juli 2013
Gutachten: Auch AKW nicht gegen Flugzeugabstürze
geschützt
Nach Brunsbüttel-Urteil zu Zwischenlager warnt
Ex-Atomaufseher:
Atomkraftwerke sind genauso verwundbar wie die
Castor-Hallen. Schon
mittelgroßer Flieger kann Super-GAU
verursachen
Wegen mangelhaften Schutzes gegen Flugzeugabstürze hat
das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig Mitte Juni die Genehmigung
des
Zwischenlagers Brunsbüttel kassiert. Doch wie ist es um den Schutz
der
neun noch laufenden Atomkraftwerke in Deutschland
bestellt?
.ausgestrahlt hat den ehemals höchsten technischen Experten
der
Bundesatomaufsicht, Dipl.-Ing. Dieter Majer, Ministerialdirigent
a.D.,
beauftragt, die Auswirkungen von Flugzeugunglücken und
gezielt
herbeigeführten Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke zu
analysieren.
Majers gutachterliche Stellungnahme kommt zu einem
erschreckenden
Ergebnis: Keines der neun in Deutschland noch laufenden
Atomkraftwerke
ist gegen den Absturz eines Passagierflugzeuges
ausgelegt.
Schon der Absturz eines Fliegers mittlerer Größe kann Majer
zufolge in
jedem der AKW zur Kernschmelze führen. Die
Durchschlagskraft
insbesondere der Triebwerkswellen, die enormen
Erschütterungen durch den
Aufprall des schweren Fliegers, die Kerosinbrände
und -explosionen
können Sicherheitsbehälter, Reaktordruckbehälter, Kühl-
und
Notstromsysteme sowie Rohre, Stromleitungen
und/oder
Steuerungseinrichtungen so stark beschädigen, dass der Reaktor
völlig
außer Kontrolle gerät und auch das Personal keine Möglichkeit mehr
hat,
wichtige Notmaßnahmen einzuleiten.
Wegen der Beschädigung oder
gar Zerstörung des Sicherheitsbehälters
können die radioaktiven Stoffe aus
dem Reaktor sofort und ungehindert in
die Umgebung gelangen. Ein solcher
Super-GAU würde großräumig schwere
Schäden verursachen. Alle bisherigen
Versuche, die AKW gegen
Flugzeugabstürze zu schützen, etwa durch
Vernebelungsanlagen, sind Majer
zufolge gescheitert.
Dazu erklärt
Jochen Stay, Sprecher von .ausgestrahlt:
„Was für Zwischenlager gilt,
muss erst recht auch für die AKW selbst
gelten: Ein Reaktor, der noch nicht
einmal gegen den Absturz eines
Passagierflugzeugs mittlerer Größe geschützt
ist, darf nicht
weiterlaufen. Die Regierung muss die Betreiber zwingen, ihre
Meiler
abzuschalten, solange diese nicht nachgewiesen haben, dass sie auch
den
Absturz eines großen Flugzeugs unbeschadet überstehen.“
Die
gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen von
Flugzeugunglücken und
gezielten Flugzeugabstürzen auf Atomkraftwerke
finden sie online als PDF
unter
http://www.ausgestrahlt.de/flugzeugabsturz

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