14. Juli 2013

Bundesarbeitsgericht: Kein unbegrenzter Einsatz von Leiharbeitern


Ein positives Urteil in Sachen Arbeitnehmerrechte erging aktuell am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Demnach dürfen Zeitarbeitsnehmer in Betrieben ausdrücklich nur noch für eine beschränkte Zeit beschäftigt werden. Damit schob das Gericht der gängigen Praxis, Leiharbeiter dauerhaft einzusetzen, einen Riegel vor. Allerdings wurde eine konkrete maximale Einsatzdauer von Zeitarbeitsnehmern nicht gerichtlich festgelegt. (Az.: 7 ABR 91/11).. Weiterlesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gericht-kein-dauereinsatz-von-zeitarbeitern-9001512.php

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