Am 28. Juni 2024 brachten deutsche Behörden Maja T. in einer Nacht und Nebel Aktion nach Ungarn - obwohl das Bundesverfassungsgericht noch versucht hatte, die Auslieferung zu stoppen. [1]
Die Haftbedingungen von Maja in Ungarn verstoßen seit dem ersten Tag gegen die Menschenwürde und gegen die europäischen Strafvollzugsgrundsätze. Ohne Anlass, ohne Begründung und ohne zeitliche Befristung sitzt Maja T. seit nunmehr 5 Wochen in quasi 24-stündiger Isolationshaft (Stand Anfang August 2024). Hinzu kommt, dass Maja in Ungarn höchstwahrscheinlich kein faires Strafverfahren erhalten wird.
Dieses Szenario droht neben Maja weiteren Personen aus Deutschland. Wir - die Eltern vieler Betroffener - machen uns riesige Sorgen. Wir fordern von der Bundesregierung:
Holt Maja zurück nach Deutschland! Auslieferungen wie diese dürfen sich nicht wiederholen!
Die Ermittlungen sollten und könnten hier in Deutschland geführt werden, um Schuld oder Unschuld in einem rechtsstaatlichen Verfahren zu klären - Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz, könnte dies veranlassen. Und es muss sichergestellt werden, dass staatliche Institutionen nicht erneut das Bundesverfassungsgericht missachten.
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