Zur LAGB-Veranstaltung „Lithium in der Altmark“ am 28. Juni im Kulturhaus Salzwedel:
Podium:
Lithiumgräberstimmung
Publikum:
Keine Genehmigung für den Vergifter des Brüchauer Grundwassers Neptune!
Ursprünglich sollte das Vorhaben „Lithium-Förderung in der Altmark“ still, leise und fernab der Öffentlichkeit abgewickelt werden. MdL Dorothea Frederking machte dem einen Strich durch die Rechnung, indem sie im Landtag eine Bürgerversammlung als ersten Schritt der Bürgerbeteiligung erfolgreich beantragte.
Die Vertreter der Firma Neptune stellten alles in den schönsten Farben dar: Sie würden der Region zum Übergang ins Zeitalter der erneuerbaren Energien verhelfen. Und die Lithium-Förderung werde absolut umweltfreundlich abgewickelt.
Dass man den Aussagen Neptunes nicht blindlings vertrauen sollte, wurde schon an der Art deutlich, wie Geschäftsführer Scheck auf Frederkings Frage nach der beabsichtigten „Reichweite“ der Lithium-Förderung reagierte. Das hänge von der Nachfrage ab, antwortete er ausweichend. Die von Neptune beantragten Fördergebiete reden eine andere Sprache. Sie umfassen die komplette Altmark und reichen bis in die Börde mit ihren besonders fruchtbaren Böden. Dass das die Umwandlung eines riesigen naturnahen Gebietes in eine Industrielandschaft bedeutet, behielt Scheck in dieser Versammlung lieber für sich.
Ähnlich auch die Taktik zur Auskofferung der Brüchauer Giftgrube. Man arbeite daran, Entsorgungswege auch für die restlichen bislang ungeklärten 27.000 Tonnen ausfindig zu machen, versicherte Scheck. - „Wirklich oder nur zum Schein?“ wäre hierzu zu fragen. Schließlich hat Neptune gegen die Auskofferung alle erdenklichen Rechtsmittel eingelegt, bisher die Prozesse aber alle verloren. Ob es da jetzt wirklich ernsthaft an der Ermöglichung der Auskofferung arbeitet? - Schließlich war es vom Leiter der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF), Jürgen Stadelmann, in einem Schreiben vom 06.07.2020 davor gewarnt worden, sich auf die vom LAGB angeordnete Auskofferung einzulassen, da diese mit „weitreichenden Folgen für Ihr Unternehmen“ verbunden wäre.
Auf Nachfrage erklärte LAGB-Präsident Schaar, dass die Anordnung der Auskofferung durch seine Behörde (im Benehmen mit dem zuständigen Wirtschaftsministerium) unverändert bestehe und man auch bereit sei, eine für einen Teil der Stoffe erforderliche Entsorgungsgenehmigung zu erteilen. Diese müsse allerdings von Neptune offiziell beantragt werden. Auf unmittelbare Nachfrage an Herrn Scheck, ob er nach dieser Aussage des LAGB die Genehmigung in Kürze beantragen werde, verlor sich dieser in längeren Ausführungen, die alles andere als vertrauenerweckend wirkten. Er wies auch nochmals auf seinen „Plan B“ hin, nämlich die Rundum-Verpackung des Grubeninhalts in Plastik-Folien.
BI-Sprecher Christfried Lenz erinnerte daran, dass durch Setzungserscheinungen des nur teilweise verfestigten Materials die Plastikbahnen unter Spannung geraten und Risse bekommen. Spätestens nach Ende der Lebenserwartung des Plastikmaterials nach eine Reihe von Jahrzehnten müsse alles erneuert werden. Es handele sich beim Plan B also nicht um eine Lösung des Problems, sondern um deren Verschiebung auf spätere Generationen.
Gegen Ende der Veranstaltung fragte Lenz die Anwesenden, ob sie folgendem Resümee zustimmen:
„Das Unternehmen Neptune Energy Deutschland GmbH muss die ihm gehörende Giftschlammgrube Brüchau schnellstens auskoffern und den Inhalt auf geeignete Deponien verbringen. Das LAGB muss auf der Realisierung der von ihm angeordneten Auskofferung bestehen.“
Bei wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen stimmte die Versammlung dieser Willensbekundung zu.
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