Nach Ansicht des Ökostrom-Anbieters handelt es sich um eine unzulässige Sonderabgabe. Die Abschöpfung verletze Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie der betroffenen Unternehmen, argumentiert Lichtblick. Sie sollte mit sofortiger Wirkung beendet werden, so die Forderung in der Beschwerde.
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