Der Senat hat heute den Entwurf des neuen Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) beschlossen und gibt die Novelle für die Verbändeanhörung frei. Durch die Gesetzesänderungen werden die im Dezember 2022 beschlossenen neuen Hamburger Klimaschutzziele gesetzlich festgelegt und entscheidende Weichen für deren Umsetzung gestellt. Wesentliche Neuerungen sind u. a. die Verpflichtung, beim Heizungstausch Erneuerbare Energien einzusetzen, die von 15 auf 65 Prozent erhöht wird, die Einführung einer Solargründach-Pflicht, einer PV-Pflicht für offene Stellplatzanlagen sowie eine Stärkung des Ausbaus der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge.
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14. Februar 2023
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