Im Zuge des EEGs 2023 erhalten „besondere Solaranlagen“ einen Aufschlag auf den Zuschlagswert. Die Bundesnetzagentur will nun die Anforderungen an diese Photovoltaik-Anlagen genauer definieren, die auf Moorböden und Grunland errichtet werden. Stellungsnahmen sind bis zum 17. März möglich.
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