„Das
‚Apothekenstärkungsgesetz‘, das heute vom Bundeskabinett gebilligt
wurde, ist eine Mogelpackung. Denn das im Koalitionsvertrag vereinbarte
Versandhandelsverbot soll nun endgültig doch nicht kommen. Stattdessen
strebt Jens Spahn eine europarechtlich arg wacklige Regelung an, die
Boni für Privatversicherte oder Selbstzahler weiterhin erlaubt. Das ist
die zweitschlechteste aller Lösungen, die Spahn als heimlicher
Befürworter von Online-Apotheken hier vorlegt“, kritisiert Sylvia
Gabelmann, arzneimittelpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im
Bundestag, den aktualisierten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Vor-Ort-Apotheken, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Gabelmann weiter:
„Patientinnen und Patienten müssen im
Notfall schnell, in der Nähe und auch nachts sowie an Wochenenden
Medikamente und gute Beratung erhalten. Für Schnäppchenjagd im Internet,
die zu Lasten der Vor-Ort-Apotheken geht, eignen sich Medikamente
nicht. Aufgrund falscher politischer Weichenstellungen sind allein im
vergangenen Jahrzehnt zehn Prozent aller Apotheken geschlossen worden.
In einigen Bundesländern und vor allem auf dem Land sieht es zum Teil
noch weit dramatischer aus.
Spahns ‚Entwurf eines Gesetzes zur
Stärkung der Vor-Ort-Apotheken‘ verdient diesen Namen nicht. Daran
ändern auch die geplanten zusätzlichen Aufgaben für Apotheken und die
vorgesehenen Honorarerhöhungen nichts. Denn der Online-Handel mit
Medikamenten aus dem Ausland soll auch zukünftig erlaubt bleiben. Spahn
plant zwar, dem Versandhandel Boni im GKV-Segment zu untersagen. Doch so
bleibt der Gesetzentwurf Flickschusterei, die große Chancen hat, von
der EU wegen rechtlicher Mängel gestoppt zu werden. Vielleicht will
Spahn die Honorarerhöhungen für die Apothekerschaft auf dem
Verordnungsweg regeln, weil auch er befürchtet, dass die EU-Kommission
den Gesetzentwurf einkassiert.
Ein klares Bekenntnis zum Verbot
des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist weiterhin das
einzig konsequente Mittel zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken gegen den
bevorzugten Versandhandel, so wie das auch in drei Vierteln aller
EU-Staaten praktiziert wird.“
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